Verfolgung von Angriffen durch Tiere

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    z. B. Hundebeißvorfall

  • Teaser

    Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (Tel.: 110) oder die Rettungsdienste (Tel.: 112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

  • Verfahrensablauf

    • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
    • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
    • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
    • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
    • wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
       
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bitte machen Sie Ihre Anzeige so schnell wie möglich.

  • Rechtsgrundlage


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