Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Beglaubigung von Kopien

    Die Vorlage der Original Dokumente ist zwingend erforderlich. 

    Falls Farbkopien beglaubigt werden sollen, müssen die Originale in Verbindung mit den Farbkopien vorgelegt werden. 

    Beglaubigung von Kopien

    Die Vorlage der Original Dokumente ist zwingend erforderlich. 

    Falls Farbkopien beglaubigt werden sollen, müssen die Originale in Verbindung mit den Farbkopien vorgelegt werden. 

    Eine Abschrift der Personenstandsurkunden (Geburts- Ehe- und Sterbeurkunden) erhalten Sie beim registerführenden Standesamt und können nicht von uns beglaubigt werden.

    Öffentliche Beglaubigungen werden durch die Ortsgerichte durchgeführt. Nidda hat sechs verschiedene Ortsgerichte, aufgeteilt nach Stadtteilen.

    Ortsgericht Nidda I: Bad Salzhausen, Borsdorf, Geiß-Nidda, Harb, Kohden, Michelnau, Nidda und Wallernhausen. 

    Ortsgericht Nidda II: Ober-Widdersheim und Unter-Widdersheim.

    Ortsgericht Nidda III: Stornfels und Ulfa.

    Ortsgericht Nidda IV: Eichelsdorf.

    Ortsgericht Nidda V: Ober-Schmitten und Unter-Schmitten.

    Ortsgericht Nidda VI: Fauerbach, Ober-Lais und Schwickartshausen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.

    1. beglaubigte Kopie 3 €
    2. beglaubigte Abschriften 6 €
    3. Unterschriftsbeglaubigungen 6 €
  • Rechtsgrundlage

    • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
    • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende