Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, können Sie für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung für das Fahrzeug sind nicht nötig. Auch für folgende Fälle können Sie das rote Oldtimerkennzeichen verwenden:

    • Probe- und Überführungsfahrten,
    • Werkstattbesuche und
    • Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung.

    Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum H-Kennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt.

    Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer, die immer mit "07" beginnt. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Das bedeutet, Sie können mit einem Kennzeichen mehrere historische Fahrzeuge zulassen und abwechselnd fahren. Sie dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen.

    Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen. Sie müssen Folgendes notieren:

    • Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende,
    • die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Name, Vorname) mit Anschrift,
    • Art und der Hersteller des Fahrzeuges,
    • die Fahrgestellnummer und
    • die Fahrtstrecke.

    Die Eintragungen können Sie nach den Fahrten vornehmen. Das Fahrtennachweisbuch müssen Sie nicht mitführen.

  • Teaser

    Möchten Sie mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnehmen, oder eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt durchführen? Dann können Sie für diese Fahrten ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer müssen Sie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorweisen.

    Anschließend können Sie das rote Oldtimerkennzeichen (07 Kennzeichen) beantragen.

  • Zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Zulassungsstelle

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Reisepass mit akt. Meldebestätigung oder Personalausweis
    • Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein), wenn vorhanden und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn vorhanden

    bei Vertretung zusätzlich:

    • schriftliche Vollmacht
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten

    bei Unternehmen:

    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden nach der bundesweit gültigen „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)“ berechnet und betragen in der Regel über 200 €.

    Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit aller Unterlagen.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Anträge / Formulare

     Die Zulassungsbehörde hat die notwendigen Formulare vorrätig.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Beantragung eines Oldtimerkennzeichens ist nicht zwingend erforderlich, da alternativ das Fahrzeug auch nach einer Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen kann.

  • Kurztext

    • Für die Teilnahme an Oldtimer-Ausstellungen können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter für ihr Fahrzeug ein rotes Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen) beantragen
    • Betriebserlaubnis oder Zulassung wird nicht benötigt
    • Das rotes Oldtimerkennzeichen ermöglicht auch folgende Fahrten:
      • Probefahrten
      • Überführungsfahrten
      • Werkstattfahrten
      • Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung
    • Fahrzeughalterin oder -halter erhält neben dem Kennzeichen auch ein Fahrzeugscheinheft, welches sie oder er bei jeder Fahrt mit sich führen muss
    • Führen eines Fahrtennachweisbuches ist verpflichtend
  • Herausgebende Stelle

  • Typisierung

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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende