Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus
- einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
- einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer.
Sie müssen das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet. Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.
Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.
Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.
Teaser
Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Verfahrensablauf
Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:
- Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
- Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
- Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
- Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.
Zuständige Stelle
örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Voraussetzungen
- keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
- keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren in Höhe von mindestens 27,60 € und eventuell Auslagen) an.
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ bestimmt.
Zusätzlich fallen für Sie die Kosten für den Kauf der Kennzeichen an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei der Umkennzeichnung auf eigenem Wunsch ist keine Frist zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Eine Umkennzeichnung ist beim Vorliegen aller Voraussetzung in der Regel kurzfristig möglich.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Anträge / Formulare
Anträge hat die örtliche Zulassungsbehörde vorrätig.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.
Kurztext
- Fahrzeugkennzeichen Änderung
- Zulassungsbehörde weist Kennzeichen zu
- die Änderung erfolgt auf Antrag vor Ort am Schalter
- zugeteiltes Kennzeichen muss auf Kennzeichenschild angebracht werden und mit Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen werden
-
Prägung der Schilder über:
- Firma für Schildprägungen
- Online-Shop
- Kennzeichenschilder müssen in der Regel am Fahrzeug hinten und vorne angebracht werden
-
Abweichung in Gestaltung oder Anbringung von Kennzeichenschildern muss
- rechtlich zulässig sein oder
- In Zulassungsbescheinigung I eingetragen sein
- Kennzeichen dient zur Identifikation der Halterin oder des Halters des Fahrzeugs
- ohne am Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschild darf nicht am öffentlichen Verkehr teilgenommen werden
- Zulassungsbehörde kann zugeteiltes Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern
- wenn Halterin oder Halter anderes Kennzeichen beantragt, wird Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt
- zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
- Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Krafträdern und Anhängern
Weiterführende Informationen
Herausgebende Stelle
Landesredaktion Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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