Hundesteuer - Hund anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Die Anmeldeformulare sowie Ersatzsteuermarken sind im BürgerService erhältlich. Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen erfolgen, auch wenn es sich um einen Hund handelt, der Steuerbefreiung erhält (z. B. weil er aus dem Tierheim erworben wurde). Bei einer Abmeldung ist ein Nachweis erforderlich, je nach Grund der Abmeldung. Ggf. wird die Anschrift des neuen Hundehalters benötigt und die Steuermarke ist abzugeben.

  • Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Steuersätze jährlich:

    für den ersten Hund: 60 €
    für den zweiten Hund: 84 €
    für jeden weiteren Hund: 96 €

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

  • Anträge / Formulare


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