Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Hier finden Sie den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes gemäß § 33 c Absatz 1 Gewerbeordnung.

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    •  Kopie des Personalausweises oder Passes / ggf. Aufenthaltstitels des/der Antragsteller/s 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung 
    • Kopie der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Absatz 1 GewO 
    • Grundrisszeichnung zum Aufstellungsort mit Angabe des Maßstabes (möglichst 1:100) 
    • Aktuelle Fotos des Aufstellungsortes
    • Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für jedes Spielgerät

    Hinweis: Die beigefügten Fotos müssen den Gastraum / die Gasträume komplett abbilden und die Ausgestaltung dieser und das Betriebsgepräge wiedergeben. Sie werden Bestandteil der beantragten Bestätigung

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende