Beseitigung oder Umsiedlung von Nestern geschützter Insektenarten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Alle wildlebenden Tiere unterliegen dem allgemeinen Artenschutz. Danach dürfen wildlebende Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

    Eine Vielzahl von Arten ist darüber hinaus besonders geschützt. Man findet sie u.A. in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung. Hummeln und alle anderen Wildbienen sowie Hornissen unterliegen diesem besonderen Schutz. Die Tiere dürfen nicht gefangen oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG).

    Wespen hingegen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz und dürfen nur dann bekämpft werden, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliegt. Da es verschiedene Wespenarten gibt, muss geprüft werden, um welche Art es sich hier handelt.

    Die Arten die freihängende Nester bauen sind weder aggressiv noch naschhaft und suchen in der Regel nicht den Kontakt zum Menschen. Für die Beseitigung ihrer Nester liegt im Regelfall kein vernünftiger Grund vor. Nur zwei Wespenarten (Deutsche Wespe Vespula germanica und Gemeine Wespe Vespula vulgaris) legen ihre Nester dagegen in Erdbauen, in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder in dunklen Hohlräumen von Gebäuden (auch in Nist- und Rollladenkästen) an und interessieren sich für süße Getränke oder Speisen Die Umsiedlung, Zerstörung oder Beseitigung von Insektennestern kann deshalb im Einzelfall einer Genehmigung bedürfen. Die meisten Insektenarten sind harmlos und eine Umsiedlung nicht erforderlich. Kritisch können Wespen- oder Hornissennester unmittelbar am oder im Haus (z.B. im Rolladenkasten) sein, besonders wenn Allergiker betroffen sind.

    Sonderfall Wespenplage im Spätsommer: 
    In jedem Jahr schwärmen im August /September 2 Wespenarten.  Belästigungen können meist ohne Umsiedlung vermieden werden, wenn Nahrungsmittel, Nahrungsreste, Abfallbehälter und Süßgetränke verschlossen gehalten werden. Tipps enthalten die aktuelle Presse oder das Internet (Stichwort „Wespenplage“) und das Verbraucher Fenster Hessen.

  • Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:

    • Welche Insektenart soll entfernt werden
      (Wespe, Hornisse)? Ggf. telefonisch vorab klären.
    • Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus (Adresse, Lageskizze)
    • Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung
      (z.B. Lage unmittelbar neben Fenstern, Türen,
      Betroffenheit von Kleinkindern oder Allergikern
    • Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
    • Falls Sie eine Firma damit beauftragen:
      Name und Anschrift des Unternehmens

    Hinweis : Wenn Sie bei der genauen Bestimmung des Insekts Schwierigkeiten haben, können Sie sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde wenden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Wetteraukreis: Hornissen, Hummeln, Wildbienen 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Genehmigung einer Umsiedlung des Insektenvolkes fallen keine Kosten an. Beantragen Sie hingegen die Tötung eines Insektenvolkes, ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Sollte eine Fachfirma für die Umsiedlung oder Abtötung bestellt werden, fallen hier ebenfalls Kosten an.
    Die Preise reichen von 80-150 € pro Nest zzgl. Anfahrt.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

Für Kontakte zu Fachfirmen für die Umsiedlung bzw. Abtötung von Völkern wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde des Wetteraukreises.

Den hierfür erforderlichen Antrag und weitere Informationen finden Sie online unter: Wetteraukreis: Hornissen, Hummeln, Wildbienen 


Für das Einsammeln von schwärmenden Bienenvölkern  wenden Sie sich bitte an den Imkerverein Nidda-Schotten.
Imker in Ihrer Umgebung, die Schwärme einsammeln, finden Sie auch über das Online-Portal Mellifera Schwarmrettung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende