Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Für die Beantragung des Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),

    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),

    • Beleg der Namensänderung

    Bei der Antragstellung für ein Kind wird zusätzlich benötigt: 

    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten oder
    • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda
    • für den 1.Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
    • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
    • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
    • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00

    Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende