Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Voraussetzungen
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Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
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Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Herausgebende Stelle
Frau Burggraf,
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn