Personalausweis Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage
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Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.