Wohnsitz Änderung
Leistungsbeschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich für Ihre neue Wohnung anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder einziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt NiddaDie Vorlage der vollständig ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung und Ihr Ausweisdokument bzw. Personenstandsurkunden, falls das Ausweisdokument nicht vorhanden ist, ist zwingend notwendig.
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Mit einer Vollmacht, dem vollständig ausgefüllten Meldeschein und der Wohnungsgeberbescheinigung kann die meldepflichtige Person von einem Dritten bei der Meldebehörde angemeldet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.