elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können den gesperrten elektronischen Identitätsnachweis bzw. die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

    Die Entsperrung des Ausweises kann sowohl von der ausstellenden als auch von der für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde entgegengenommen werden. Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist dort zweifelsfrei zu identifizieren. Da nur die ausstellende Behörde das Personalausweisregister führt und die Entsperrung durchführen kann, ist sie von der zuständigen Behörde zu informieren.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende