Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

    Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda
    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • ggf. Betreuerausweis / Vorsorgevollmacht
    • Nachweis über die Immobilität (z.B. vom Arzt, Krankenhaus, Pflegeheim, Pflegedienst oder einer ähnlichen Einrichtung ausgestellt

    Im Einzelfall können können weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab.


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