Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
Leistungsbeschreibung
Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis über die Immobilität (z.B. vom Arzt, Krankenhaus, Pflegeheim, Pflegedienst oder einer ähnlichen Einrichtung ausgestellt)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.