Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

    Dies gilt insbesondere für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda
    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • Nachweis über die Immobilität (z.B. vom Arzt, Krankenhaus, Pflegeheim, Pflegedienst oder einer ähnlichen Einrichtung ausgestellt)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.


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