Zustimmung der Bauaufsicht einholen

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  • Leistungsbeschreibung

    Bauvorhaben in öffentlicher Trägerschaft bedürfen anstelle der Baugenehmigung der Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde, wenn sie unter der Leitung der Entwurfsarbeiten einer Baudienststelle des Bundes oder Landes übereignet ist und die Baudienststelle besetzt ist.  

    In bestimmten Konstellationen kann das Zustimmungserfordernis entfallen.

    Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind der oberen Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen; eine Prüfung durch die obere Bauaufsicht erfolgt nicht.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Die Stadt Nidda ist nur für einzelne dieser Leistungen verantwortlich. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist beim Wetteraukreis angesiedelt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende