Ausfuhrkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?
Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigungskarte speziell für Ausfuhrkennzeichen
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung mindestens für die Dauer des Zuteilungszeitraumes/ Versicherungsschutzes
- Original-Ausweisdokument
(Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate). Bei Wohnsitz im Ausland eine Empfangsvollmacht. Vom Empfangsbevollmächtigten der Original-Ausweis oder eine bestätigte Ausweiskopie - Sepa-Lastschriftmandat oder Steuerbescheingung vom Zollamt zusammen mit einem Einzahlungsbeleg bei einem Geldinstitut
- Im Vertretungsfall eine Vollmacht sowie original Ausweisdokument der bevollmächtigten Person.
Achtung!
Das Fahrzeug ist der Zulassungsstelle vorzuführen.
Rechtsgrundlage
- § 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- 5. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
Was sollte ich noch wissen?
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Spezielle Hinweise für - Stadt NiddaIn der Zulassungsstelle können Ihre Anliegen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
https://www.nidda.de/rathaus/stadtverwaltung/kfz-zulassung/online-terminvergabe/
Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.