Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)

    Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda
    • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
    • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
    • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

    Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda
    • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    • Ausweisdokument
      (Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
    • Original Oldtimer-Gutachten gem. § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung des TÜV
    • Originalprüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung
    • Im Vertretungsfall eine Vollmacht (Ausweisdokument Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer)
    • bei einem zugelassenen Fahrzeug die Kennzeichen (Schilder vorlegen)

    Soll gleichzeitig eine Zulassung, Wiederzulassung, Umschreibung etc. vorgenommen werden, so sind die dafür zusätzlich benötigten Unterlagen den entsprechenden Leistungen zu entnehmen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    In der Zulassungsstelle können Ihre Anliegen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

    https://www.nidda.de/rathaus/stadtverwaltung/kfz-zulassung/online-terminvergabe/

    Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende