Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Das ist der Nutzungszeitraum, in dem Sie jedes Jahr mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.

    Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.

    Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.

    Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

    Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz.

    Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda
    • Ggf. Zulassungsbescheinigung II/ Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
    • Zulassungsbescheinigung I/ Fahrzeugschein
    • Ausweisdokument
      (Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
    • eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
    • bei noch zugelassenen Fahrzeugen die Kennzeichen (Schilder vorlegen)
    • Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder leserlicher Eintrag im Fahrzeugschein)
    • IBAN (SEPA Lastschriftmandat) für die KFZ Steuer
    • Im Vertretungsfall eine Vollmacht-KFZ-Halter (Ausweisdokument Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer)

    Achtung: keine Barzahlung vor Ort möglich, bitte bringen Sie eine Bankkarte mit

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    In der Zulassungsstelle können Ihre Anliegen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

    https://www.nidda.de/rathaus/stadtverwaltung/kfz-zulassung/online-terminvergabe/

    Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.


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