Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
Leistungsbeschreibung
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen), wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.
Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung –Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung –Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt NiddaAdressänderung (innerhalb des Wetteraukreises)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bereits geändertes Ausweisdokument
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder leserlicher Eintrag im Fahrzeugschein)
Bei einer Namensänderung zusätzlich
- die Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Spezielle Hinweise für - Stadt NiddaIn der Zulassungsstelle können Ihre Anliegen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
https://www.nidda.de/rathaus/stadtverwaltung/kfz-zulassung/online-terminvergabe/
Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.