Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohn- oder Betriebssitz in einen anderen Stadt- oder Landkreis verlegen, ist das Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden.
Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen.
Wenn Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt NiddaUmschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel (Umzug innerhalb Deutschlands)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (u.a. bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden oder bei einem Kennzeichenwechsel)
- Ausweisdokument
(Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate) - eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
(u.a. bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden oder bei einem Kennzeichenwechsel) - Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder leserlicher Eintrag im Fahrzeugschein)
- Ggf. IBAN (SEPA Lastschriftmandat) für die KFZ Steuer
- Im Vertretungsfall eine Vollmacht (Ausweisdokument Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer)
- Bei einem Kennzeichenwechsel sind die bisherigen Schilder vorzulegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen. Andernfalls kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt NiddaIn der Zulassungsstelle können Ihre Anliegen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
https://www.nidda.de/rathaus/stadtverwaltung/kfz-zulassung/online-terminvergabe/
Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.