Kircheneintritt/Kirchenaustritt
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Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?