Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Wohnsitzbehörde zu erfragen.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende