Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

  • Leistungsbeschreibung

    Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

    Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

  • Teaser

    Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.

  • Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

Fahrzeuge die unmittelbar vor dem Wochenende abgeschleppt werden, werden auf den Parkplätzen Krötenburgstraße P 2 oder P 3 in Nidda abgestellt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende