Halteverbotszone einrichten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In bestimmten Einzelfällen oder für bestimmte Antragsteller können Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden.

  • Verfahrensablauf

    Sie möchten eine Halteverbotszone einrichten lassen? Dafür benötigen Sie einen Antrag.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Schriftlicher Antrag (i.d.R. formlos) mit Angaben über Name, Anschrift, Tel.-Nr. des Antragstellers, Datum, Dauer (Uhrzeit), Angaben zur örtlichen Gegebenheiten des Ortes (gibt es dort bereits Verkehrsbeschränkungen, Parkscheinautomaten, Fußgängerzone, etc.), Länge der benötigten Haltverbotszone, Kfz-Kennzeichen des Fahrzeuges, ggf. mit zul. Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda

    Bitte auch einen genehmigungsfähigen Verkehrszeichenplan und ein Qualifikationsnachweis nach MVAS / RSA (Berechtigung zum Aufstellen der Beschilderung im öffentlichen Verkehrsraum) mit anfügen


  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt (Gemeinde) unterschiedlich und hängt auch von der Art und Dauer des Haltverbotes ab. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr  sieht einen Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,-- Euro vor. Die örtlich zuständige StVB kann über die genaue Gebührenhöhe Auskunft geben.

  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

    Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen StVB zur Abstimmung und Klärung der Details ist empfehlenswert.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende