Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Leistungsbeschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Nidda(trifft in Nidda nicht zu)
Teaser
Spezielle Hinweise für - Stadt NiddaIn der Stadt Nidda ist keine Baumschutz erlassen worden. Die Entfernung von Bäumen und Hecken auf privaten Grundstücken bedarf daher lediglich der Abstimmung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde beim Wetteraukreis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Wetteraukreis
Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege
Europaplatz
61169 Friedberg