Baurecht und Bebauungspläne
Baurecht und Bebauungspläne
Sie wollen wissen, ob und wenn ja wie Sie ihr eigenes Grundstück bebauen können? Auf dieser Seite helfen wir Ihnen durch den komplizierten Paragraphendschungel.
Die Erlaubnis zum Bauen auf dem eigenen Grundstück wird häufig erst durch eine Baugenehmigung möglich. Allerdings sind bestimmte bauliche Maßnahmen (Vorhaben) auch ohne Baugenehmigung möglich. Diese werden in der Anlage zur HBO aufgeführt:
Bei den Vorhaben die in dieser Liste die Formulierung „unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1“ enthalten – wie z.B. Garagen, Gewächshäuser, Wintergärten, Dachgauben oder gebäudeunabhängige Solaranlagen müssen bei der Stadt Nidda angezeigt werden. Verwenden Sie hierfür unser digitales Antragsformular. Bitte fügen Sie eine Liegenschaftskarte mit eingezeichnetem Objekt und die Bauzeichnungen des Bauvorhabens hinzu !
Unabhängig jedoch ob die Stadt Nidda beteiligt werden muss, muss zum Schutz des Nachbars die sogenannten Abstandsflächen gemäß §6 HBO beachtet werden:
Unter welchen Voraussetzungen diese Abstandsflächen keine Rolle spielen sind im §6 Abs. 10 HBO nachlesbar.
Für alle Vorhaben die nicht in der Anlage 1 zur HBO aufgelistet sind ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die wichtigste Frage ist hierbei, ob sich das Grundstück auf dem Sie bauen möchten in dem Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet oder nicht. Der einfachste Weg dies herauszufinden ist die Recherche im Geoportal „RegioMap“ des Regionalverbands FrankfurtRheinMain.
Nachdem Sie das Geoportal geöffnet haben, vergewissern Sie sich, dass in der linken Liste ein Haken vor „Bebauungspläne“ gesetzt ist. Danach öffnen Sie das Suchfeld durch klicken auf „Suche“ im unteren Bereich des Geoportals. Es taucht links oben ein Suchfeld auf in dem Sie die Adresse des Grundstücks eingeben und mit drücken der Enter-Taste bestätigen. Das Geoportal zoomt dann auf das Grundstück. Schließlich erfahren Sie mit einem Klick auf Ihr Grundstück, ob ein Bebauungsplan vorhanden ist oder nicht. Falls ein Bebauungsplan vorhanden ist können Sie diesen auch in dem dann rechts auftauchenden Informationsfeld ganz unten herunterladen. Wenn ihr Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, können Sie bei der Bauaufsicht Büdingen die Bauunterlagen zur Benachrichtigung einreichen und - insofern seitens der Stadt Nidda kein Genehmigungsverfahren gefordert wird - einen Monat später anfangen zu bauen.
Sollte allerdings Ihr Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen kann die Stadt Nidda ein Baugenehmigungsverfahren fordern. Deswegen ist es sinnvoll - wenn sie sich unsicher sind - vorher Kontakt mit uns aufzunehmen - (bitte per E-Mail mit dem Betreff Baugenehmigung an
bauamt(at)nidda.de).
Befindet sich ihr Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ergibt sich die Erlaubnis zwischen bestehenden Gebäuden nach §34 BauGB und ansonsten nach §35 BauGB. Inwiefern für solche Grundstücke eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden kann, kann die Bauaufsicht Büdingen am besten beantworten.
Mit der Baugenehmigung ist üblicher Weise auch ein Stellplatznachweis erforderlich. Wie viele Stellplätze Sie auf Ihrem Grundstück - je nach Nutzung - nachweisen müssen, ergibt sich aus der Stellplatzsatzung der Stadt Nidda:
In der Baugenehmigung muss außerdem mittels Freiflächenplan nachgewiesen werden, dass die geplanten Außenanlagen nicht gegen die Vorgartensatzung der Stadt Nidda verstoßen.
Sie suchen Bebauungspläne, die sich aktuell noch in der Aufstellung befinden? Siehe: