Plan Schillerstraße

Lebendige Zentren - ISEK - Schillerstraße

Private Förderung


Anreizprogramm für private Immobilien

Die Stadt Nidda hat die Notwendigkeit der städtebaulichen und gestalterischen Aufwertung ihres Stadtzentrums erkannt und sich das Ziel der Stärkung und Belebung gesetzt. Private Maßnahmen und Investitionen, die zur Aufwertung der Innenstadt und zur Reduzierung von Problemstellungen beitragen, sollen daher im Rahmen des Anreizprogramms für Investitionen unterstützt werden. Im Fördergebiet „Schillerstraße“ soll dieses Anreizprogramm zur Verbesserung des Stadtbilds, Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum und zur Anpassung/Vermeidung des Klimawandels beitragen.

Ziel der Anreizförderung ist die Steigerung der städtebaulichen Qualität der Immobilien und des öffentlichen Raumes und damit die Attraktivität der Innenstadt. Das Anreizprogramm ist ein ergänzendes Finanzierungsinstrument mit dem Ziel, zusätzliches privates Kapital zu aktivieren. Es bietet Grundstücks-eigentümer:innen die Möglichkeit, bauliche Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung umzusetzen

Wer kann eine Förderung beantragen?

Zuwendungsempfänger:innen im Rahmen des Anreizprogramms sind private Eigentümer:innen von Grundstücken und Erbbauberechtigte (Erbbauvertrag auf mindestens 66 Jahre) des zu fördernden Objektes im Fördergebiet „Schillerstraße“ des Programms der Stadt Nidda gemäß der Richtlinie zur Anreizförderung von baulichen Maßnahmen privater Bauherren.

Für welche Maßnahmen kann eine Förderung beantragt werden?

Das Anreizprogramm bezieht sich innerhalb des Fördergebietes auf bauliche Maßnahmen (insbesondere Fassaden) mit Wirkung auf den öffentlichen Raum, auf Ladenlokale / Geschäftsflächen sowie auf Maßnahmen mit positiven Auswirkungen für den Klimaschutz (insbesondere der Energieeinsparung und Begrünung).

Wichtig: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die noch nicht begonnen wurden! Lassen Sie sich daher zunächst beraten und stellen Sie dann einen Förderantrag!

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

Handlungsfeld 1 - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden nach RiLiSE. Gefördert werden können im Zusammenhang mit einer vorrangigen Modernisierung oder Instandsetzung von außen sichtbarer Gebäudeteile zum Beispiel:

  • Umbau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Wohngebäuden (Mindestalter der Bausubstanz: Baujahr 1970)
  • Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
  • Modernisierung der Gebäudeinfrastruktur
  • Instandsetzungsmaßnahmen von Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum, die zur Aufwertung des Stadtbildes beitragen

Handlungsfeld 2 - Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen unabhängig von der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

  • Beseitigung von Flächenversiegelungen zur Herstellung von Grünflächen einschließlich versickerungsfähiger Hofbefestigungen
  • Fassaden- und Dachbegrünungen

Wie hoch kann die Förderung sein?

Auf einem Grundstück kann maximal jeweils eine Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und eine Förderung zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen erfolgen.

Das Anreizprogramm kann je Handlungsfeld, Maßnahmen mit bis zu 25,00 % der förderfähigen Kosten bezuschussen, maximal jedoch 19.999 EUR. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 EUR brutto.

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung zur Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt.

Wie wird ein Vorhaben beantragt und durchgeführt?

Die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel sind gemäß den Haushaltsansätzen der Stadt Nidda begrenzt. Fördermittel anderer Förderstellen (bspw. Denkmalschutz, kfw, BAFA, Lokale Ökonomie) sind bei Antragsstellung vorrangig zu prüfen und anzugeben. Eine Doppelförderung für dieselbe Einzelmaßnahme aus mehreren Förderprogrammen ist auszuschließen.

Wenn Sie sich für die Anreizförderung Ihrer Immobilie interessieren, dann gehen Sie nach den hier aufgelisteten Schritten von 1 bis 10 vor:

1. Vorab-Beratung und Kontakt

Vor Beginn der Maßnahme / des Projektes ist zwingend die kostenfreie Beratung durch das Kernbereichsmanagement und des Fachdiensts Bauverwaltung der Stadt Nidda in Anspruch zu nehmen. Interessierte können sich beim Kernbereichsmanagement melden.

Planergruppe ROB und GSW Worms mbH (Kernbereichsmanagement)

2. Antrag einreichen

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in der Anreizförderung ist nach vorheriger fachlicher Beratung durch das Kernbereichsmanagement vor Beginn der Durchführung bei der Bewilligungsstelle einzureichen.

Die Bewilligungsstelle ist:

Der Magistrat der Stadt Nidda
Fachdienst Bauverwaltung
Pablo Hildebrandt

Telefon: 06043 80 06-254
E-Mail: p.hildebrandt@nidda.de

Folgende Angaben sind mit dem Antrag abzugeben:

  • Detaillierte Beschreibung des Vorhabens / der Einzelmaßnahmen
  • Grunddaten zum Objekt
  • Aussagekräftige Bestandsfotos und soweit ggf. vorhanden Pläne / Skizzen
  • Kostenberechnung der begleitenden Architekt:innen und / oder Kostenangebote ausführender Firmen
  • Nachweis, dass die Antragstellenden auch Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte der Immobilie sind
  • Angaben über die Beantragung weitere Zuschüsse in anderen Förderprogrammen

3. Prüfung des Antrages

Nach Eingang des Antrages werden die eingereichten Unterlagen zeitnah durch das Kernbereichsmanagement geprüft und dem Magistrat der Stadt Nidda zur Beschlussfassung vorgelegt

4. Modernisierungsvereinbarung

Nach der Beschlussfassung durch den Magistrat der Stadt Nidda wird den Antragstellenden die Entscheidung übermittelt. Im Falle einer Bewilligung der Maßnahme unterzeichnen der Magistrat der Stadt Nidda und die Antragstellenden die Modernisierungsvereinbarung.

5. ERST AB JETZT: Beginn der Durchführung der Maßnahme

Erst jetzt (mit dem Stichtag der Unterzeichnung der Modernisierungsvereinbarung und keinesfalls vorher!) können die Antragstellenden mit dem Vorhaben / der Maßnahme beginnen.#

Zu beachtende Fristen: Die beantragte Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach Unterzeichnung der Modernisierungsvereinbarung begonnen werden und ein Jahr nach Förderzusage abgeschlossen sein.

6. Abnahme

Nach Abschluss der Durchführung erfolgt eine Schlussabnahme der Maßnahme durch das Kernbereichsmanagement.

7. Verwendungsnachweis

Vor Auszahlung der Fördermittel sind die Einzelrechnungen in Form einer Kostenzusammenstellung mit den entsprechenden Zahlungsbelegen dem Kernbereichsmanagement vorzulegen.

8. Auszahlung der Fördermittel

Der Zuschuss wird nach erfolgreicher Fertigstellung der Baumaßnahme sowie ggf. deren Abnahme ausgezahlt.

9. Aufbewahrungspflicht

Alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen einschließlich der Belege sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

10. Veröffentlichung

Nach Abschluss der Maßnahme werden Angaben über das Vorhaben (einschließlich Fotos) veröffentlicht. Am geförderten Objekt wird an geeigneter Stelle auf die Förderung hingewiesen.




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