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Bevorzugte Behandlung für den Balkon: Hunderttausende Steckersolargeräte genießen nun Privilegien

Anfangs belächelt, verzeichnen die Balkonkraftwerke seit mehreren Jahren einen Boom: Allein 2023 wurden 300.000 davon im Marktstammdatenregister eingetragen, hinzuzurechnen sind die vielen nicht gemeldeten Anlagen. Um den Trend weiter anzufachen, hat die Bundesregierung diese Form der Stromerzeugung privilegiert; die entsprechende Regelung ist seit dem 7. Oktober 2024 offiziell in Kraft.
Im Juli hatte der Bundestag das Regelwerk zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten auf den Weg gebracht. Sein wesentlicher Inhalt: Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräten in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Vermietende und Eigentümergemeinschaften sind damit verpflichtet, der Installation von solchen Geräten zuzustimmen. Nur in Ausnahmefällen kann das Go verweigert werden, beispielsweise bei Denkmalschutz-Restriktionen. Bestehen bleibt aber ein Mitspracherecht bezüglich Positionierung und Anbringung, zudem kann bei Auszug der Rückbau verlangt werden. Hier geht es zum vollständigen Artikel: : Öko-Zentrum NRW

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