Streuobst-Konzept
Streuobst-Konzept
Leitfaden für Erhaltung, Entwicklung und Förderung
Inhalt
- 0. Status Quo – kurze Zustandsbeschreibung
- 1. Streuobstpflege – Praxis
- 1.1 Obstbaumschnitt
- 1.2 Pflanzung junger Obstbäume
- 1.3 Pflege des Unterwuchses
- 2. Verwertung des Obstes – Praxis
- 2.1 Gewinnung von Saft und Folgeprodukten
- 2.2 Lagerobst, Kompott, Aufstrich, Trockenfrüchte
- 3. Allgemeine Unterstützung bei Pflege oder Nutzung
- 3.1 Informationsmaterial
- 3.2 Schulungen
- 3.3 Streuobstbörse
- 3.4 Sortenbestimmung
- 3.5 Streuobstkartierung
- 4. Finanzielle Unterstützung
- 5. Streuobst als Lebensraum
- 5.1 Artenvielfalt des Streuobstes
- 5.2 Erhaltung der naturschutzfachlichen Wertigkeit
- 6. Erholung und Tourismus
- 6.1 Apfelwein und Obstwiesenroute
- 6.2 Streuobstrunde „Rund um den Schirnberg“ Ober-Widdersheim
- 6.3 Obst- und Baumlehrpfad Ulfa
- 6.4 Wanderwege
- 7. Öffentlichkeitsarbeit
- 7.1 Presseartikel und Social Media
- 7.2 Aktionen
- 7.3 Veranstaltungen
- 7.4 Freie Ernte
- 7.5 Ausstellung
- 7.6 Fotodokumentation
- 8. Zielgruppen und Kooperationspartner
- 8.1 Eigentümerinnen und Eigentümer
- 8.2 Pächterinnen und Pächter
- 8.3 Lokale Vereine und Initiativen
- 8.4 Die Kommune
- 8.5 Der Wetteraukreis
- 8.6 Der Naturschutzfonds Wetterau e.V
- 8.7 Der Regionalverband
- 8.8 Regionale Verbände
- 8.9 Das Land Hessen
- 8.10 Kindergärten und Schulen
- 8.11 Weitere Akteure
- 9. Vernetzung
- 9.1 Akteursgemeinschaft Streuobst
- 9.2 Koordinierende Stelle
- 10. Finanzplanung
- Anhang: Zusammenstellung von Informationen
0. Status Quo – kurze Zustandsbeschreibung
Im auffälligen Gegensatz zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Bedeutung des Streuobstes steht der leider oft schlechte Pflegezustand und die unübersehbare Überalterung bestehender Streuobstbestände. Damit einhergehend fehlen häufig Nach- oder Neupflanzung von jungen Bäumen. Alle Streuobstbestände sind Kulturpflanzungen. Der notwendige Erhaltungs- oder Verjüngungsschnitt von alt gewordenen Hochstammbäumen stellt für viele Besitzerinnen und Besitzer jedoch häufig eine Herausforderung dar. Er ist aber für die Vitalität und Widerstandskraft der Obstbäume von wesentlicher Bedeutung, um sie möglichst lange zu erhalten. Mistelbefall schwächt schwache Bäume zusätzlich und führt auch im Bereich der Stadt Nidda unübersehbar zu einem immer schnelleren Absterben alter Bestände in den letzten Jahren.
Auch die Pflege der früheren Mähwiesen ist heute oft schwierig. Unterbleibt aber die Nutzung des Grases, verbuscht die Obstwiese in Folge der Vermehrung von Schlehe, Brombeere und anderen Gehölzen. Die fehlende Bewirtschaftung der Wiesen muss oft durch Beweidung sichergestellt werden.
Die Sommer der letzten Jahre zeigen noch ein weiteres Problemfeld: Hitze und fehlendes Wasser setzen nicht nur den Neupflanzungen zu, sondern auch den geschwächten Altbeständen.
Auch das Wissen ist um die Ökologie der Streuobstwiese ist vielfältig und auf verschiedene Personengruppen verteilt. Die Verbesserung des Informationsaustauschs und Vernetzung könnte künftig ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Nutzung des Streuobstes sein.
1. Streuobstpflege – Praxis
Die Pflege der Bestände umfasst verschiedene Teilaspekte und ist in praktischer Hinsicht die Grundlage zur Erhaltung des Streuobstes als wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von Arten. Daher wird dieser Punkt hier zuerst behandelt. Dass auch soziale und wirtschaftliche Aspekte (Wertschätzung, Vermarktung) eine ganz entscheidende Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Streuobstes haben, wird dadurch nicht in Frage gestellt. Sie sind nicht nachrangig, aber die praktischen Maßnahmen sind besonders dringlich und soziale und wirtschaftliche Grundlagen lassen sich nur längerfristig verändern.
1.1 Obstbaumschnitt
Im Gegensatz zu heimischen Waldbäumen sind Obstbäume alte Kulturpflanzen, die eine Pflege benötigen. Ein fachgerechter Schnitt ist wichtig für Jung- und Altbäume. Der Schnitt alter Obstbäume beruht auf der gezielten Entnahme von Totholz und älteren Ästen um den Baum zu entlasten, um produktive jüngere Äste zu fördern und die Lebensdauer der naturschutzfachlich wertvollen Altbäume zu erhöhen (Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt). Der Schnitt junger Bäume dient der Entwicklung einer stabilen Krone (Erziehungsschnitt). Ein nicht fachgerechter Schnitt lässt sich nachträglich oft nicht mehr ausgleichen. Daher ist zur Erhaltung der Streuobstbestände nicht nur dafür zu sorgen, dass ein Schnitt erfolgt, sondern auch dafür, dass dieser fachgerecht erfolgt.
Ein Problem, das mit dem Pflegerückstand alter Bäume zusammenhängt, ist die teilweise massenhafte Vermehrung von Misteln. Stark befallene Bäume sterben ab. Der Befall ist oft stärker als es scheint. Die Beseitigung dieser auch in den Obstbäumen wachsenden Halbschmarotzer setzt zusätzliches Wissen voraus und kann eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Es besteht außerdem in Teilen der Bevölkerung ein positives Verhältnis zur Mistel (mythologischer Bezug, Dekoration) und die falsche Vorstellung, dass die Mistel einem besonderen Schutz unterliegt. Hier ist die breitere Streuung von Informationen über die Schädlichkeit von Misteln nötig (Faltblatt der Stadt Nidda). Aus obstbaulicher Sicht besteht geradezu eine Verpflichtung zur Beseitigung von Misteln.
Insbesondere beim Schnitt sehr alter Bäume fallen große Mengen Schnittgut an. Für die Entsorgung des Schnittguts muss entsprechend der jeweiligen Situation eine geeignete Lösung gefunden werden. Je nachdem, wo und wieviel Schnittgut anfällt, kann ein Abtransport oder das Hächseln die wirtschaftlichste und ökologisch sinnvollste Lösung sein.
Private Eigentümer:innen stellt der Schnitt alter Hochstamm-Obstbäume in verschiedener Hinsicht vor Herausforderungen. Viele besitzen weder die dafür nötige Ausstattung noch die Fachkunde oder sie sind aufgrund von Einschränkungen nicht (mehr) in der Lage den Schnitt selbst durchzuführen. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten, die Erhaltung des Streuobstes zu fördern. Bei fehlender Fachkunde besteht die Möglichkeit diese durch Informationen und Schulungen zu verbessern. Eine finanzielle Unterstützung soll die Vergabe an Firmen ermöglichen oder erleichtern. Schwierig ist die Erhaltung von Streuobst dort, wo Eigentümer:innen, gar kein Interesse mehr am Streuobst haben, da sie es nicht selbst nutzen und keine Pächter haben. Bei der Nutzung des Grünlandes können Obstbäume sogar als hinderlich angesehen werden, so dass viele Obstbäume bereits beseitigt wurden. Hier kann die Nutzung einer Streuobstbörse dafür sorgen, dass geeignete Pächter:innen gefunden werden.
Streuobst ist teilweise auch in öffentlichem Eigentum. Kommunales Streuobst steht insbesondere auf alten Allmendflächen, die früher von der Bevölkerung der einzelnen Orte gemeinschaftlich genutzt wurden. Viele Bäume wurden zur Erntezeit versteigert und auf die Stämme aufgemalte Zahlen lassen dies teilweise noch erkennen. Mit der Eingemeindung wurde die Stadt Nidda Eigentümerin. Städtische Streuobst ist überwiegend verpachtet, ein Teil davon an Vereine.
Kommunen wären bei der Erhaltung des Streuobstes prinzipiell leistungsfähiger als private Eigentümer:innen. Hier ist ein politischer Beschluss zu Schwerpunktsetzung für die Verwaltung nötig. Bei ausreichender personeller und finanzieller Ausstattung kann die Pflege des Streuobstes planmäßig erfolgen, das heißt auch eine Erhaltung der Altbestände durch Aufarbeitung der Pflegerückstände.
Dabei gilt es in den ersten Jahren Erfahrungen mit der Ausschreibung der Pflegearbeiten zu sammeln. Für kleinere und kurzfristige Maßnahmen ist Fachkunde beim Personal des Bauhofs aufzubauen.
Vereine oder Initiativen, die sich um Obstbäume kümmern, können eine entscheidende Bedeutung in der Vermittlung von Informationen, in der Öffentlichkeitsarbeit und in der praktischen Streuobstpflege haben. Ehrenamtliches Engagement darf allerdings nicht überstrapaziert werden und ist auch nicht in allen Ortsteilen vorhanden.
Bei Pächtern:innen von Streuobst ist teilweise zwischen unterschiedlichen Pachtgegenständen, d.h. Pacht der Bäume und Pacht des Grünlandes (siehe Pflege des Unterwuchses) zu unterscheiden. Die Pächter:innen von Bäumen stehen teilweise vor ähnlichen Problemen, wie die Eigentümer* und sie können dementsprechend unterstützt werden. Soweit sie keinen langfristigen Pachtvertrag haben, besteht für sie allerdings das Risiko, die Bäume nach einer durchgeführten Pflege zu verlieren, so dass dies das Engagement bremsen kann.
Stand Obstbaumschnitt 2023:
Ein Hauptproblem des Streuobstes der Region ist, dass bei vielen Bäumen seit Jahren oder teilweise sogar Jahrzehnten kein Obstbaumschnitt mehr erfolgt ist und viele der alten Bäume inzwischen auseinanderbrechen. Der Obstbaumschnitt überfordert viele Eigentümer* und Pächter*. Soweit ein Schnitt erfolgt, kann die Schnittgut-Entsorgung ein Problem sein. Durch fehlende Obstbaumpflege und falsche Schutzgedanken haben Misteln lokal bereits Massenbestände entwickelt. Ein genauer Überblick über die Anzahl und den Zustand des städtischen und privaten Streuobstes besteht nicht.
Maßnahmen 2023/24:
Öffentlichkeitsarbeit, Informationsaustausch, Klärung des Pachtstatus städtischer Bäume,
Erarbeitung einer Förderrichtlinie, Beschluss finanzieller Unterstützung, Suche nach geeigneten Fachfirmen, Auswahl und Ausschreibung einer ersten Tranche von Obstbaumschnitt auf unverpachteten städtischen Obstbaum-Grundstücken (Erfahrungen sammeln), finanzielle Unterstützung einer ersten Tranche von Obstbaumschnitt auf privaten Grundstücken, Verbesserung der Schnittgutentsorgung oder Verwertung. Dazu könnten mit externem Unternehmereinsatz sogenannte „Hächseltage“ eingeführt werden. Abstimmung mit Pächtern:innen städtischer Obstbaum Grundstücke, Beginn der Streuobstkartierung (Streuobstkataster nach Vorgabe des Regionalverbandes), Schulung von Bauhof-Mitarbeitern
Ziel Obstbaumpflege bis 2027:
Die noch lebenden kommunalen Bäume haben 2027 mindestens einen Schnitt erhalten, tote Bäume werden nur entnommen oder eingekürzt, soweit sie die Nutzung stören, ansonsten als Höhlenbäume erhalten. Private Streuobst-Besitzer und ihre Pächter sind über die Notwendigkeit von Obstbaumschnitt, andere pflegerische Maßnahmen sowie eine mögliche finanzielle Unterstützung informiert und haben ebenfalls auf vielen Flächen einen Schnitt durchführen lassen.
Risiken:
Zunehmende Dauer und Häufigkeit von Dürrephasen gefährden das Streuobst und können zu vermehrtem Absterben führen. Hinzu kommen häufigere Stürme und Krankheiten.
Private Eigentümer:innen, Pächter:innen und Ehrenamt können allein den Pflegerückstand nicht ausgleichen.
Bei evtl. nicht ausreichender Leistungsfähigkeit von Fachfirmen ist auch bei einer Vergabe die Zielsetzung nicht zu erreichen. Wenn die Zuschüsse in der Höhe nicht ausreichen oder die Beantragung zu aufwändig erscheint, bieten sie keinen ausreichenden Anreiz eine Pflege durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Fehlendes Interesse bei Eigentümer (teilweise nicht in der Region ansässig) kann jegliche Maßnahmen auf einzelnen Grundstücken verhindern. Dies kann insbesondere bei starker Vermistelung von Bäumen eine Ausbreitung des Halbschmarotzers auf Nachbarbäume zur Folge haben.
1.2 Pflanzung junger Obstbäume
Eine Verjüngung der Bestände ist überall dort nötig, wo alte Obstbäume ausfallen. Da Streuobstbäume sehr alt werden können und gerade die Altbäume besonders wertvoll sind (u.a. wegen Höhlen), ist dort, wo es möglich ist, ein Erhaltungsschnitt einer Fällung und Neupflanzung vorzuziehen. In Lücken sollten mit ausreichendem Abstand junge Hochstamm-Obstbäume gepflanzt werden (für junge Obstbäume gilt ein Kronenansatz über 1,80 m als Vorgabe). Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten nach Möglichkeit alte, regionale und standortangepasste Sorten gepflanzt werden (eine Liste ist in der Förderrichtlinie des Wetteraukreises unter Informationen enthalten).
Trockenheitsresitenz ist in den Focus zu nehmen. Beratende Unterstützung geben Obst- und Gartenbauvereine und Verbände. Zur Pflanzung gehören Pfahl, Verbissschutz und Seil-Befestigung. Je nach Standort kann ein Wühlmausschutz nützlich sein. Nach der Pflanzung ist die weitere Entwicklung der Bäume zu beobachten, insbesondere bei fehlenden Niederschlägen ist mindestens 7 Jahre eine Bewässerung sicherzustellen und Erziehungsschnitte durchzuführen. Möglicherweise muss zusätzliche mobile Infrastruktur zur Bewässerung beschafft werden. Wissen zur Pflanzung von Obstbäumen sind wichtige Informationen, die leicht verständlich zur Verfügung zu stellen sind.
Anreize zur Pflanzung können durch Öffentlichkeitsarbeit oder finanzielle Unterstützung gegeben werden.
Stand Verjüngung der Bestände 2023:
Aktuell wurden in den meisten alten Streuobstflächen (wenn überhaupt) nur einzelne Lücken durch Nachpflanzung geschlossen.
Maßnahmen 2023/24:
Erste Nachpflanzungen in Lücken bei städtischem Streuobst, Beginn der Bestandserfassung (Streuobstkataster, siehe Obstbaumschnitt).
Ziel Verjüngung der Bestände bis 2027:
Erhaltung und ggf. Verbesserung des überwiegend guten Pflegezustands
Risiken:
Möglicherweise fehlende Personalkapazitäten (Ehrenamt, Verwaltung, Bauhof), zunehmende Dauer und Häufigkeit von Dürrephasen.
1.3 Pflege des Unterwuchses
Streuobstbestände sind neben den Obstbäumen durch das Grünland charakterisiert, auf dem die Bäume stehen. Eine angepasste extensive Nutzung von Grünland dient auch der Pflege der Flächen.
Nicht genutztes oder zu wenig genutztes Grünland vergrast zuerst. Das heißt, es verliert viele seiner Kräuter und damit auch seine Blüten, weil diese durch hohe Gräser verdrängt werden und auf den Brachflächen entsteht ein Grasfilz. Bei länger ausbleibender Nutzung verbuschen solche Flächen und sind ab einem gewissen Grad von Verbuschung gar nicht mehr nutzbar.
Grünland kann entweder als Wiese gemäht werden oder es dient als Weide. Eine Mahd wurde früher häufig auch unter Streuobst durchgeführt (daher der Begriff „Streuobstwiese“). Dies geschah ein bis zweimal im Jahr von Hand als eine Mahd mit der Sense noch üblich war. Später erfolgte die Mahd mit Traktoren. Da kleine Traktoren mit allem Zubehör heute kaum noch in Gebrauch sind und die Äste der Obstbäume inzwischen (durch fehlenden Schnitt) oft tief hängen, kommt auch eine maschinelle Mahd heute kaum noch vor. Stattdessen findet heute überwiegend eine Beweidung mit Nutztieren wie Rindern oder Schafen statt. Das heißt, dass die Erhaltung von Streuobst mit dem typischen artenreichen Grünland inzwischen ganz überwiegend von einer Weidetierhaltung abhängt.
Wichtig ist, dass eine zumindest gelegentliche Nachpflege der Weiden durchgeführt wird, da es sonst auch mit Beweidung zu Verbuschung kommt. Wichtig ist bei Beweidung auch, dass an einen Obstbaumschutz gedacht wird. Für welche Altersklasse, welche Baumart und in welcher Form der Verbissschutz nötig ist, hängt von der Art der Weidetiere ab. Sie hängt teilweise sogar vom Verhalten der Einzeltiere ab, die beispielsweise mehr oder weniger stark die Gewohnheit haben können, Rinde zu schälen oder Äste herunterzureißen. Vor Einsatz von Weidetieren sollte dies geklärt werden, um Schäden an den Bäumen zu vermeiden und Konflikten zwischen Obstbaumbesitzern und Tierhaltern zu vermeiden (dazu vorab klären, wer für den Obstbaumschutz verantwortlich ist).
Problematisch ist es, wenn Obstbaumbestände weniger als Weide dienen, sondern mehr als „Auslauf“ oder zum „Abstellen“ von Tieren genutzt werden und zugefüttert wird. Eine solche Fehlnutzung kommt eher vor, wenn die Weidetiere keine Nutztiere sind und ist teilweise bei Nutzung mit Pferden festzustellen (in anderen Kommunen häufiger). Die Grasnarbe kann zerstört werden, der Boden zertreten und es findet dann auch ein Nährstoffeintrag statt, der zur Überdüngung führt.
Auch eine Pflege als Scherrasen mit „Rasentraktor“ ist keine angepasste Nutzung von Streuobst. Wenn noch Einzäunungen hinzukommen geht der Charakter des Streuobstes verloren und es ergibt sich ein Übergang zu einer Kleingarten- oder Freizeitgartennutzung, die im Außenbereich nicht vorgesehen ist.
Stand Pflege des Unterwuchses 2023:
Aktuell sind manche Streuobstflächen schon so lange ungenutzt, dass sie vollständig verbuscht sind und nicht mehr als Streuobst erkennbar sind. Die übrigen Flächen sind überwiegend beweidet. Die meisten sind dadurch gut gepflegt. Manche sind trotz Nutzung in einem schlechten Pflegezustand.
Der Verbissschutz ist nicht überall optimal gewählt.
Maßnahmen 2023/24:
Nähere Prüfung der Situation, evtl. Vermittlung von Beweidern an Streuobst-Eigentümer:innen.
Ziel Pflege des Unterwuchses bis 2027:
Erhaltung und ggf. Verbesserung des überwiegend guten Pflegezustands des Unterwuchses bei den nicht verbuschten Beständen
Risiken:
Wegfall von Weidetierhaltern (landwirtschaftliche Betriebe, Hobbytierhalter) durch fehlende Nachfolge bei altersbedingtem Ausscheiden, wachsende Herausforderungen, wie Bürokratie, rechtliche Vorgaben, große Beutegreifer (z.B. Wolf).
2. Verwertung des Obstes – Praxis
Der bekanntermaßen hohe naturschutzfachliche Wert des Streuobstes bietet für die viele Eigentümer und Pächter offenbar nicht genug Anreiz für eine Pflege des Streuobstes. Ein wirtschaftliches Interesse an Streuobst bzw. die Selbstversorgung mit Obst war der ursprüngliche Anlass zur Pflanzung der alten Bestände. Daher sollte das wirtschaftliche Interesse auch durch eine stärkere Verwertung der Ernte erhöht werden. Dazu wären praktische Aspekte zu berücksichtigen, die hier im Folgenden behandelt werden. Es wäre auch mehr Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, die z.B. die Vorteile regionaler Produktion von Obst deutlich macht, um die Nachfrage zu erhöhen.
2.1 Gewinnung von Saft und Folgeprodukten
Die Gewinnung von Saft ist die Form der Verwertung, mit der das meiste Obst genutzt wird. Dies betrifft allerdings vor allem Äpfel, die zu Apfelsaft gepresst und oft zu Apfelwein weiterverarbeitet werden. (Eine Verwertung für Essig wurde früher über den Naturschutzfonds Wetterau e.V. organisiert, hat sich aber inzwischen zu Saft/Wein geändert). Eine aktuelle Liste von Keltereien und Brennereien wird unter Informationen geführt.
Mit den Äpfeln werden teilweise auch Birnen zu Saft gepresst (regional auch Speierling).
Die Nutzung von Äpfeln erreicht dabei wohl durchaus einen relevanten Umfang (Zahlen liegen hier nicht vor) und die Ernte kann an regionale Keltereien geliefert werden. (Regionale Keltereien werden allerdings seltener, Nidda hat seine Kelterei vor einigen Jahren verloren.)
Kirschen werden dagegen nur in kleinstem Maßstab in Haushalten zu Saft verarbeitet. Sie sind ein schwieriges Erntegut aufgrund der kurzen Spanne in der sie reif und verwertbar sind.
Stand Gewinnung von Saft und Folgeprodukten 2023:
Aktuell bleibt ein großer Teil der Ernte, die zu Saft und Folgeprodukten verarbeitet werden könnte, ungenutzt. Die Ernte erfolgt meist rein privat, eine gewerbliche Nutzung findet in der Regel bei Hochstamm-Obstbäumen nicht statt. Der Naturschutzfonds koordiniert die Bio-Zertifizierung und Verwertung von Äpfeln für eine Reihe von Kooperationspartner.
Maßnahmen 2023/24:
Klärung der Möglichkeiten zur Erhöhung des Anteils des verwerteten Obstes, Öffentlichkeitsarbeit, Freie Ernte
Ziel Gewinnung von Saft und Folgeprodukten bis 2027:
Erhöhung des Anteils des verwerteten Obstes, wenn möglich Verbesserung der Möglichkeiten zur privaten Verwertung (z.B. Termine für mobile Kelterei), wenn möglich Etablierung von gewerblichen Nutzern (evtl. eigenes Projekt mit Kooperationspartnern wie dem Wetteraukreis).
Risiken:
Fehlendes Interesse in der Bevölkerung, weiterer Verlust regionaler Keltereien.
2.2 Lagerobst, Kompott, Aufstrich, Trockenfrüchte
Alle Möglichkeiten zur Verwertung des Obstes können die Wertschätzung des Streuobstes verbessern. Die Verwertung in Form von Lagerobst, Kompott, Aufstrich oder Trockenfrüchten findet aktuell nur in sehr kleinem Maßstab statt und ist aktuell auch kaum in größerem Maßstab zu erwarten. Für einzelne Nutzer sind sie im privatem Rahmen allerdings von Bedeutung (als Präsente im Familien- und Bekanntenkreis) und sie können im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit eine Rolle spielen. Eine gewerbliche Verwertung ist die Ausnahme. Ob das regionale Obst wieder einen relevanten Anteil der Versorgung der Bevölkerung erreicht, hängt von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
Stand Lagerobst, Kompott, Aufstrich, Trockenfrüchte 2023:
Außer Saftgewinnung sind alle anderen Arten der Verwertung nur Nischenprodukte, die meist im privaten Rahmen erzeugt werden und im Handel kaum zu finden sind.
Maßnahmen 2023/24:
Ziel Lagerobst, Kompott, Aufstrich, Trockenfrüchte bis 2027:
Erhöhung des Anteils des verwerteten Obstes, wenn möglich Verbesserung der Möglichkeiten zur Verwertung zusammen mit dem Wetteraukreis und dem Naturschutzfonds Wetterau e.V..
3. Allgemeine Unterstützung bei Pflege oder Nutzung
Die Unterstützung bei der Pflege und Nutzung umfasst neben der finanziellen Unterstützung ganz unterschiedliche Aspekte. Informationsmaterial und Schulungen helfen ganz konkret bei der Pflege. Eine Streuobstbörse und Sortenbestimmung kann die Nutzung erleichtern. Eine Streuobstkartierung hilft bei der Planung und bei der Erhaltung alter Sorten.
3.1 Informationsmaterial
Informationen zur Pflege und Nutzung werden mit dem Ehrenamt zusammengestellt.
Stand Informationen zu Pflege oder Nutzung 2023:
Konkrete Informationen sind bisher schwer zu recherchieren.
Maßnahmen 2023/24:
Zusammenstellung der wichtigsten Informationen mit illustrierenden Schemazeichnungen für den
Obstbaumschnitt und Neupflanzung und Bereitstellung auf der Homepage
Ziel Informationen zu Pflege oder Nutzung bis 2027:
Zusammenstellung aller wesentlichen Informationen zu Pflege und Nutzung von Streuobstflächen
3.2 Schulungen
Schulungen werden von verschiedenen Institutionen angeboten. Diese betreffen vor allem den Obstbaumschnitt. Informationen zur Pflege und Nutzung werden zusammengestellt und auf der Homepage unter Informationen bereitgestellt bzw verlinkt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollte auf Angebote hingewiesen werden.
Stand Schulungen 2023:
Konkrete Informationen ergeben sich für daran Interessierte überwiegend durch private Recherche. Eine Plattform, auf der diese zusammengeführt werden existiert nicht.
Maßnahmen 2023/24:
Recherche zu Anbietern von Schulungen und Zusammenstellung der Informationen zu möglichen Schulungsangeboten.
Ziel Schulungen bis 2027:
Zusammenstellung von Schulungsangeboten nach Möglichkeit zentral bei einem der regionalen Akteure (Regionalverband, Naturschutzfonds)
3.3 Streuobstbörse
Es sind zwei Online-Streuobstbörsen bekannt. Die eine zur Verfügung stehende Online-Streuobstbörse (vom Land Hessen genannt) ist unübersichtlich und kaum genutzt. Die andere liegt beim Regionalverband und scheint ein größeres Potential zu haben. Links unter Informationen.
3.4 Sortenbestimmung
Eine Sortenbestimmung erfolgt in Nidda bisher durch einzelne Pomologen der Region auf Anfrage. Nach Abstimmung können Adressen auf der Homepage veröffentlicht werden. Eine Anfrage ist über die Landesgruppe Hessen des Pomologenvereins möglich:
https://www.pomologen-verein.de/landes-undregionalgruppen/lg-hessen
In größerem Umfang könnte eine Sortenbestimmung im Zuge einer Streuobstkartierung erfolgen.
Gerade bei einem älteren Baumbestand ist den Eigentümern oftmals nicht bekannt, um welche Sorten es sich bei den Bäumen auf der Fläche handelt.
Die Kommune Nidda kann ihre städtischen Bäume in den kommenden Jahren im Zuge der Erfassung in ein Streuobst-Kataster bestimmen lassen. Diese Möglichkeit besteht auch für private Streuobstflächen. Dieses Kataster, wäre als Online-Karte beim Regionalverband öffentlich zugänglich (ohne persönliche Daten). Erfasst werden sollte neben dem Standort auch Sorte, Art und Zustand des Baumes.
3.5 Streuobstkartierung
Eine Streuobstkartierung kann die Grundlage der weiteren Planung sein. Der Regionalverband hat dazu eine Plattform entwickelt, in die erfasste Daten in passender Struktur eingespielt werden können. Einzelne Kommunen des Wetteraukreises haben bereits ihre Streuobstbestände (kommunal und privat) durch einen externen Auftragnehmer erfassen lassen. Neben Alter, Vitalität und Erhaltungszustand kann in dem Zuge auch die Obstsorte miterfasst werden. Dies dient der Erhaltung der noch vorhandenen alten Sorten.
Für Nidda bietet der Landschaftsplan von 2001 eine Basis zur Klärung möglicher Streuobstflächen. Es stellt sich anhand der vorliegenden Verteilung sehr vieler kleinräumiger privater Streuobstbestände die Frage, ob dies in der Großgemeinde Nidda in gleichem Umfang erfolgen sollt. Nidda liegt überwiegend im Naturraum Unterer Vogelsberg und Teilbereiche im Niddatal sind in den vergangenen Jahren verbuscht. Es könnte zunächst das städtische Streuobst erfasst werden, das oft noch zusammenhängende Bestände bildet (aus Allmendflächen hervorgegangen).
Eventuell besitzt auch der Landesverband Hessen für Obstbau, Garten und Landschaftspflege e.V. (LOGL) Daten, die eine Basis zur Kartierung darstellen könnten. Die Datenbestände werden vor Vergabe abgeglichen.
Möglichkeit zu Kartierung durch einen beauftragten Pomologen bestünde ab 2024. Ziel könnte eine schrittweise Bestandserfassung mit ca. 2000 Bäumen pro Jahr sein.
4. Finanzielle Unterstützung
Der Umfang und die Art der finanziellen Unterstützung hat in den letzten Jahren gewechselt. So gab es in der Vergangenheit beim Wetteraukreis sowohl eine Förderung für den Obstbaumschnitt als auch für Pflanzung von Streuobst. Wechselnde Förderbedingungen sind auch in der Zukunft zu erwarten, da Förderprogramme von politischen Entscheidungen abhängen. Wünschenswert wäre, dass Förderprogramme zumindest für einen Zeitraum gelten, der mehr als ein Jahr umfasst, um die Zuschüsse für die Interessenten besser planbar zu machen.
Stand Finanzielle Unterstützung 2024:
Der Wetteraukreis hat zum 01.01.2024 eine „Förderrichtlinie Streuobst“ in Kraft gesetzt, mit der die Pflanzung von Streuobst bis Ende 2024 gefördert wird (siehe Anhang).
Nach Sichtung aller Fördermöglichkeiten sollte von der Stadt Nidda eine angemessene und unbürokratische Förderung in Bereichen aufgelegt werden, in der bisher keine Förderung erfolgt.
Nach aktuellem Stand ist dies der Obstbaumschnitt (siehe Anhang Informationen zur Finanziellen Unterstützung und Finanzierung)
Maßnahmen 2023/24:
Recherche zu weiteren aktuellen Fördermöglichkeiten und Bereitstellung (bzw. Verlinkung) der Informationen auf der Homepage, Erstellung einer Förderrichtlinie Streuobst für Nidda
Ziel Finanzielle Unterstützung bis 2027:
Eine angemessene Förderung veranlasst die Eigentümer:innen zu einem fachgerechten Schnitt und zu Nachpflanzung von Streuobst
5. Streuobst als Lebensraum
Die naturschutzfachliche Bedeutung von Streuobst ist aktuell (seit dem Rückgang der Nutzung des
Obstes) ein wesentlicher Grund für Bemühungen zur Erhaltung von Streuobst. Sie spielt eine große Rolle in der Öffentlichkeitsarbeit und soll daher auch hier zumindest in einer reduzierten Form beschrieben werden.
Die Besonderheit von Streuobst ist, dass die Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen eine Doppelnutzung (Obst und Unterwuchs) ermöglichen. Mit dem Vorkommen von Bäumen und Grünland ergibt sich gleichzeitig eine größere Strukturvielfalt, die auch vielen Arten eine Ansiedlung ermöglicht. Ein prägnantes Beispiel besonderer Strukturen sind die Höhlen, die in Altbäumen häufig vorkommen. Auf Höhlen sind verschiedene Vogelarten angewiesen, sie werden aber auch von Insekten und Fledermäusen genutzt. Weitere Strukturen sind Heckenstreifen, Säume, Wegeböschungen oder Lesesteinhaufen. Auch ein gewisses Maß an Totholz ist für die Artenvielfalt förderlich (hier ist bei der Pflege der Bäume abzuwägen, wo dieses in Bäumen belassen wird).
Zur Strukturvielfalt kommt hinzu, dass das Streuobst zu den „extensiv“ genutzten Flächen gehört, das heißt, dass hier üblicherweise keine Spritz- und Düngemittel eingesetzt werden, die im IntensivObstanbau zu einer Artenverarmung führen.
Anzumerken ist, dass Streuobst aufgrund seines hohen Wertes als Kulturlandschaftsbiotop auch unter Schutz steht (§30 Bundesnaturschutzgesetz). Seit 2021 gilt es auch als Immaterielles Kulturerbe der UNESCO (https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielleskulturerbe-deutschland/streuobstanbau).
5.1 Artenvielfalt des Streuobstes
Typische Vogelarten des Streuobstes sind zum Beispiel verschiedene Spechte, Gartenrotschwanz und der Steinkauz.
Unter den Säugetieren sind höhlenbewohnende Fledermäuse zu nennen.
Bei den Pflanzenarten, die im Grünland des Unterwuchses zu finden sind, ergibt sich ein großes Spektrum, wie es auch auf anderen extensiven Grünlandflächen zu finden ist. Auf tiefgründigeren Standorten sind es je nach Nährstoffangebot hochwüchsige Gräser und Kräuter wie Glatthafer oder auch Knäulgras und Wiesen-Kerbel. Auf mageren, flachgründigen Standorten können Arten wie Wiesen-Salbei, Thymian, Schafschwingel oder Kartäusernelke vorkommen.
Mehr Informationen und Bilder zu Pflanzen auf Streuobstwiesen finden Sie hier:
Die Streuobst-Bäume und das Grünland werden von einer Vielzahl an Insekten wie Schmetterlingen, Käfern, Heuschrecken, Ameisen oder Wildbienen besiedelt, aber auch von anderen Wirbellosen wie Spinnen, Asseln und Schnecken. Für einige von ihnen ist das Vorhandensein von Totholz entscheidend, das bei Altbäumen (in gewissem Rahmen) typisch ist.
Zur pflanzlichen Artenvielfalt gehören außer den Gefäßpflanzen noch die Moose, Algen, Pilze und Flechten, die an verschiedensten Bereichen im Streuobst wachsen.
Stand Artenvielfalt des Streuobstes 2023:
Über die Artenvielfalt im Streuobst von Nidda sind konkret kaum Informationen öffentlich zugänglich. Soweit solche Informationen bei Vereinen und Initiativen vorhanden sind, sind es interne Erfassungen verschiedener Aktualität.
Maßnahmen 2023/24:
Zusammenstellung bekannter Vorkommen typischer Arten von Pflanzen und Tieren im Niddaer Streuobst mit Vereinen und Initiativen, Vorstellung verschiedener Flächen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Ziel Artenvielfalt des Streuobstes bis 2027:
Es sollte ein Überblick über das Artenspektrum bestehen und für bestimmte Arten von Pflanzen und Tieren sollten beispielhaft Informationen angeboten werden, wie diese gefördert werden könnten.
5.2 Erhaltung der naturschutzfachlichen Wertigkeit
Eine Erhaltung der naturschutzfachlichen Wertigkeit ist nur zu erreichen, wenn die verschiedenen ungünstigen Tendenzen erkannt werden und ihnen angemessen begegnet wird. Die Gefährdung des Streuobstes und damit seiner Artenvielfalt besteht in verschiedenster Weise wie Rodung der Obstbäume und Umwandlung in intensiv genutzte Acker oder Grünlandflächen, Verbrachung und Verbuschung der Flächen, Zusammenbrechen der Bäume durch fehlende Pflege, fehlende Nachpflanzung, Nachpflanzung mit Halb- oder Niederstämmen (erschwert angepasste Nutzung des Unterwuchses), Fehlnutzungen wie Dauerkoppeln oder Rasenmahd, Entfernen von Altbäumen vor Ablauf ihrer Lebenszeit mit Verlust besonderer Strukturen wie Höhlen und Totholz, nicht fachgerechter Schnitt der Obstbäume oder fehlender bzw. ungeeigneter Verbissschutz.
Stand Erhaltung der naturschutzfachlichen Wertigkeit 2023:
Fehlendes Interesse, aber auch gut gemeinte Aktivitäten bei fehlenden Kenntnissen führen zu fortschreitender Verringerung der Wertigkeit von Streuobst und teilweise zu komplettem Verlust von Streuobstflächen.
Große Teile des Streuobstes besitzen bereits eine reduzierte und weiter sinkende Wertigkeit, was in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird.
Maßnahmen 2023/24:
Identifizierung positiver Beispiele (Aufruf zu Meldung), Zusammenstellung von Informationen, Öffentlichkeitsarbeit
Ziel Erhaltung der naturschutzfachlichen Wertigkeit bis 2027:
Die Ursachen sinkender Wertigkeit von Streuobst sind allgemein bekannt, werden von Eigentümern:innen und Pächtern:innen stärker beachtet. Durch stärkeres Engagement kann die negative Tendenz gestoppt und teilweise rückgängig gemacht werden.
6. Erholung und Tourismus
Streuobst ist Teil der vielfältigen Landschaft der Region und macht einen Teil ihres Erholungswertes aus. Gäste kommen in den ländlichen Raum insbesondere wegen der Qualität bestimmter Naturräume. Und auch für viele Einwohner:innen der Großgemeinde Nidda macht dies ein Stück Lebensqualität aus. Hier ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit das allgemeine Bewusstsein zu wecken und zu fördern, dass die Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt deutlich von der Bevölkerung abhängt. Dass diese von Gästen wahrgenommen wird, erhöht die Chance, dass auch hier Ansässige verstärkt zu einer Wertschätzung des Streuobstes als Landschaftselement kommen.
Offensichtliche Vernachlässigung des Biotops Streuobst schädigt dagegen das Image nachhaltig. Rad- und Wanderwege mit dem Schwerpunkt Streuobst können als dauerhaftes Angebot einen Anknüpfungspunkt bieten. Auch Themenführungen wirken unterstützend und werden teilweise schon von Ehrenamtlichen angeboten. Rad- und Wander-Wege- sowie Führungs-Angebote sind in der Öffentlichkeitsarbeit als gebündelte Angebote deutlicher darzustellen (aktueller Stand im Internet veraltet bzw. nicht aufzufinden).
6.1 Apfelwein und Obstwiesenroute
Zwei Schleifen der Hessischen Apfelwein- und Obstwiesenroute (Route 1 und 2) führen durch die Großgemeinde Nidda. An einer der beiden Schleifen (Route 1) liegen zwei Lehrpfade zum Thema Streuobst (im Stadtteil Ober-Widdersheim und im Stadtteil Ulfa). Über die Apfelwein- und Obstwiesenrouten und die angeschlossenen Mitgliedsbetriebe lässt sich das Thema Streuobst mit touristischen Aspekten verknüpfen.
Beide Schleifen wurden 2022 neu konzipiert und werden 2023 neu ausgeschildert. Die Routenführung stellt ein attraktives Freizeit- und Naherholungsangebot für Gäste sowie für Bürgerinnen und Bürger dar und führt gleichzeitig direkt dazu, dass die Flächen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.
6.2 Streuobstrunde „Rund um den Schirnberg“ Ober-Widdersheim
Die Streuobstrunde wurde 2022 eingeweiht und führt als Spazierweg um den Schirnberg. Kleine Tafeln bieten Hintergrundinformationen zu Arten des Lebensraums Streuobst und zu den dort gepflanzten Sorten. Die Streuobstrunde wird 2023 an die neu konzipierte Rundroute 1 der Apfelwein- und Obstwiesenroute angebunden.
6.3 Obst- und Baumlehrpfad Ulfa
Der Obst- und Baumlehrpfad gibt Hinweise zu einer Vielzahl von Baumarten und Obstbaumsorten. Er wird 2023 an die neu konzipierte Rundroute 1 der Apfelwein- und Obstwiesenroute angebunden. (Hintergrundinfos: http://www.ulfa.de/obst-und-baumlehrpfad/)
6.4 Wanderwege
Verschiedene Wanderwege führen durch Streuobstflächen. Nur zum Teil setzen diese bereits einen Fokus auf das Thema Streuobst.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren und eine höhere Wertschätzung zu erreichen (siehe auch Erholung und Tourismus). Insbesondere das Ansprechen der jüngeren Generation ist wichtig, um die Maßnahmen nachhaltig und das Streuobst zukunftsfähig zu machen. Mit der älteren Generation schwindet vielerorts zurzeit das Wissen zu Pflege und Nutzung von Streuobst, das aktuell noch weitergegeben werden könnte.
7.1 Presseartikel und Social Media
Presseartikel werden durch die Verwaltung in Abstimmung mit Vereinen, Initiativen erstellt und in geeigneter Form (kürzer, über Bilder etc.) auch in verschiedenen sozialen Medien verbreitet. Ziel ist eine stärkere Aufmerksamkeit für die Erhaltung und Nutzung des Streuobstes.
7.2 Aktionen
Bereits regelmäßig stattfindende Aktionen von Ehrenamtlichen können durch Vernetzung in einen größeren Rahmen (z.B. Apfelwein- und Obstwiesenroute) eingebunden werden und neue Aktionen entwickelt werden, um möglichst eine breite Bevölkerung auf die Bedeutung der Streuobstwiesen aufmerksam zu machen. Es könnte z.B. im Rahmen eines Aktionstages eine Prämierung der besten Apfelweine aus dem Stadtgebiet durchgeführt werden.
Wesentlich sind Initiativen aus dem ehrenamtlichen Bereich, da bei der Kommune aktuell keine ausreichenden personellen Ressourcen bestehen, um in größerem Umfang Aktionen durchzuführen. Von kommunaler Seite könnte im Bereich Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden. Die über das Jahr gestreuten Termine der verschiedenen Vereine gilt es aufeinander abzustimmen und auf der städtischen Homepage gebündelt darzustellen.
In diesem Kontext wäre es von Vorteil auch Kooperationen mit Schulen und Kitas aufzubauen bzw. zu stärken: Obsternte, Keltern, Verarbeitung von Obst, etc. sollen den Kindern nahgebracht werden.
Generell dient das Streuobstkonzept mit seinen begleitenden Maßnahmen und den jährlichen Aktualisierungen zur besseren Vernetzung der Akteure innerhalb der Kommune als auch außerhalb. Partnerschaftliche Verbindungen u. a. mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain sind wichtig um dem Thema Biotop Streuobst die notwendige Aufmerksamkeit zu Teil werden zu lassen.
7.3 Veranstaltungen
Das Konzept wird in jährlichem Turnus mit den Akteuren in Nidda abgestimmt und aktualisiert. Zu Beginn wird es auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Nidda anlässlich des 1. Streuobstwiesenfestes vorgestellt. Das Fest soll jährlich an wechselnden Orten in der Großgemeinde Nidda stattfinden. Bürgerinnen und Bürgern ist es möglich, über die Homepage der Stadt Nidda Ideen und Anmerkungen zum Streuobstwiesenkonzept der Stadt Nidda mitzuteilen.
Besonders für jüngere Menschen und Familien wäre eine Auftaktveranstaltung im Frühjahr interessant, wenn die Obstwiesen blühen. Dies kann z.B. eine ‚Grenzwanderung‘ sein, die mit einem Picknick auf einer Streuobstwiese endet. Konzepte für Veranstaltungen werden gemeinsam mit Vereinen und Initiativen entwickelt. Es sind ganz unterschiedliche Formate denkbar (z.B. Lesung eines Regionalkrimis mit Streuobstbezug). Ein Schwerpunkt von Veranstaltungen sollte sich dabei an Kinder und Jugendliche richten.
7.4 Freie Ernte
Die Stadt Nidda führte nach dem Vorbild süddeutscher Kommunen in 2020 und 2021 ein Projekt zur Freien Ernte von Obst durch. Mit gelben Bändern wurden städtische Bäume gekennzeichnet, die nicht verpachtet sind und abgeerntet werden dürfen bzw. die von Pächtern zur Ernte freigegeben werden. Hier gibt es verschiedene Aspekte, die zu beachten sind (Ausschluss der Haftung, mögliche Schäden an Bäumen und Grundstücken). Insgesamt sind wenige Bäume unverpachtet und es bietet sich kein Grundstück an, das öffentlich herausgestellt werden könnte. Die Bänder haben den Vorteil, dass jährlich flexibel Bäume freigegeben werden könnten. Allerdings sind Bänder in der Farbe Gelb im Bereich des Regionalparks seit vielen Jahren im Einsatz um auf die Eigentumsverhältnisse und das Untersagen von Obstdiebstahl hinzuweisen. Hier steht eine Klärung zum weiteren Vorgehen an.
(Siehe auch unter Naturschutzfonds Wetterau e.V. „Wetterauer Ernten“)
7.5 Ausstellung
Zum Thema Streuobst gibt es Möglichkeiten eine Ausstellung des Regionalverbandes auszuleihen (5 Rollups https://www.klimaenergie-frm.de/Nachhaltigkeit/Streuobst/Streuobst-Wissen ). Diese sollte zu einem passenden Anlass in Nidda gezeigt werden, ggf. mit Wiederholung oder Nutzung thematisch ähnlicher Ausstellungen.
7.6 Fotodokumentation
Wichtig sind ansprechende Fotos, die für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden können. Neben eigenen Fotos können Kooperationspartner:innen gerne Fotos zur Verfügung stellen. Thematisch passende Fotos, die die Stadt Nidda für die eigenen Öffentlichkeitsarbeit verwenden darf, bitte an k.knoelcke(at)nidda.de übersenden.
8. Zielgruppen und Kooperationspartner
Beim Thema „Streuobst“ sind ganz unterschiedliche Zielgruppen und Kooperationspartner:innen zu finden. Es hilft, deren Interessen, Schwerpunkte und Aufgaben zu kennen.
8.1 Eigentümerinnen und Eigentümer
Die Gruppe der Eigentümer und Eigentümerinnen ist sehr heterogen. Neben Ortsansässigen ist es teilweise auch Erben, Erbinnen und Erbengemeinschaften, die weit entfernt wohnen. Soweit sie selbst vor Ort wohnen und das Streuobst nutzen, wäre ein Interesse an der Pflege der Streuobstflächen vorauszusetzen. Tatsächlich sind viele Eigentümer:innen aber offensichtlich kaum noch an einer Nutzung des Obstes interessiert. Die Pflege der Bäume bedeutet in Bezug auf technische Voraussetzungen, Konstitution oder verfügbare Zeit eine Überforderung. Soweit sie selbst die Bäume nicht mehr nutzen, wäre es ein Vorteil, Pächter:innen zu finden, die daran Interesse hätten. Um dies zu fördern, kann auf die Streuobstbörse des Regionalverband verwiesen werden.
8.2 Pächterinnen und Pächter
Pächter:innen haben eine etwas andere Ausgangslage bei der Pflege des Streuobstes. Soweit sie nicht selbst die Initiative ergreifen, bedeutet die Pflege für sie eine Investition in fremdes Eigentum. Die Tendenz kann daher sein, nur den Ertrag zu nutzen, aber keine Pflege durchzuführen. Soweit dies festzustellen ist, könnten langfristige Pachtverträge eine Verbesserung bedeuten.
8.3 Lokale Vereine und Initiativen
Einzelne Niddaer Vereine und Initiativen haben einen ausgeprägten Schwerpunkt im Bereich Streuobst und pflegen schon eine Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Bei anderen ist ein möglicherweise vorhandenes Engagement nicht unbedingt bekannt. Im Rahmen der weiteren Erarbeitung des Streuobst-Konzeptes soll eine Beteiligung auf breiterer Basis erfolgen. Dazu wird zu öffentlichen Terminen eingeladen, die sich (je nach Zuspruch) zu mehr oder weniger regelmäßigen Veranstaltungen entwickeln können. Eine Liste der Vereine und Initiativen ist unter Informationen zu finden und kann nach Absprache ergänzt werden.
8.4 Die Kommune
Die Kommune ist einerseits Eigentümerin und hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe der Unterhaltung von Flächen und der Verpachtung an mögliche Nutzenden. Die Kommune bzw. ihre Verwaltung haben andererseits die Aufgabe planerische Aufgaben für die Allgemeinheit zu erfüllen. Im Zusammenhang mit dem Streuobst liegen diese Aufgaben im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege und reichen mit der regionalen Versorgung in den Bereich des Klimaschutzes. Aus diesem Grund erstellt die Stadt Nidda 2023 ein Streuobst-Konzept, das in den Folgejahren fortgeschrieben werden soll und an dessen Erarbeitung örtliche Vereine und Initiativen beteiligt sind.
8.5 Der Wetteraukreis
Der Wetteraukreis hat 2022 einen Entwurf eines Streuobst-Leitbildes bzw. einer Streuobst-Strategie erarbeitet. Dazu wurde eine Beteiligung von Aktiven im Rahmen eines Workshops und über eine Online-Plattform durchgeführt.
Es liegt dazu eine Vision Streuobst 2040 vor und verschiedene mögliche Maßnahmen werden genannt. Umgesetzt wurde bisher die Erstellung einer Förderrichtlinie zur Pflanzung junger Obstbäume (siehe Anhang: Informationen zur Finanziellen Unterstützung). Außerdem wurde 2023 ein einwöchiges Modul „Streuobst“ als Bildungsurlaub anerkannt (organisiert von Wetteraukreis, Naturschutzfonds, VHS, NABU). Für viele weitere der genannten Maßnahmen ist die Stelle, die diese umsetzen soll, nicht definiert, auch ein Zeitrahmen ist nicht definiert. Eine koordinierende Stelle beim Wetteraukreis (Ansprechpartner*) wurde noch nicht eingerichtet.
8.6 Der Naturschutzfonds Wetterau e.V
Der Naturschutzfonds Wetterau e.V. ist der Landschaftspflegeverband des Wetteraukreises. Er ist in verschiedener Weise an der Erhaltung von Streuobst im Wetteraukreis beteiligt. Er organisiert ein Vermarktungsprojekt für Bio-Äpfel (Zentrale Sammelstelle für Rapp’s bei Kelterei Bonacker in Glauburg). Er ist über vier Streuobst-Hotspots im Westkreis in die Streuobstwiesenstrategie des Landes Hessen eingebunden. Er koordinierte in 2021 mit der Stadt Karben bzw. 2022 mit Karben und Reichelsheim ein Projekt für Freie Ernten „Wetterauer Ernten“ (festgelegte Bäume mit gelbem Punkt oder Kreuz). Der Naturschutzfonds macht auch Öffentlichkeitsarbeit für das Streuobst und ist an der Erarbeitung der Streuobststrategie des Wetteraukreises beteiligt.
8.7 Der Regionalverband
Der Regionalverband (zu dem die Stadt Nidda seit 2021 zählt) hat die Marke Apfelwein- und Obstwiesenrouten übernommen und gibt zweimal im Jahr den „Apfelboten“ heraus.
Der Verband hat zur Streuobstkartierung auch eine Datenbank mit GIS-Oberfläche entwickelt, in die die Streuobstbestände als Streuobst-Kataster eingepflegt werden können (eine Beauftragung der Erfassung ist allerdings über die einzelnen Kommunen nötig).
8.8 Regionale Verbände
Die Regionalen Verbände des ehrenamtlichen Naturschutzes und der Obst- und Gartenbauvereine können wichtige Beiträge, dazu leisten, dass das Thema Streuobst in der Region wieder eine hohe Bedeutung bekommt und damit auch in Nidda verstärkt Beachtung bekommt. Außerdem ist hier (über ihre lokalen Gruppen hinaus) Wissen über das Streuobst zugänglich.
8.9 Das Land Hessen
Das Land Hessen hat 2022 eine Hessische Streuobstwiesenstrategie veröffentlicht. Dabei hat das Land bestimmte regionale Bereiche definiert, in denen es besonders unterstützt. Im Wetteraukreis handelt es sich um vier Gebiete im westlichen Landkreis, in denen der Naturschutzfonds ein vom Land gefördertes Projekt durchführt.
Darüber hinaus hat die Hessische Streuobstwiesenstrategie allgemeinere Ziele. Dazu gehört unter anderem, eine Übersicht über Fördermöglichkeiten zu erstellen, die Entwicklung neuer Förderangebote und das Fortbildungsangebot auszudehnen. Diese Ansätze, wie auch die Einrichtung eines Streuobstwiesenzentrums sind bisher allerdings (zumindest nach den Informationen auf der Homepage) nicht konkret umgesetzt.
8.10 Kindergärten und Schulen
Für Kindergärten und Schulen kann das Streuobst für Projekte im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) genutzt werden. Entsprechende Angebote bestehen zumindest in regelmäßiger Form nach aktuellem Kenntnisstand in Nidda bisher nicht. Diese wären zu erarbeiten und personell zu unterstützen (Trägerschaft offen). Eventuell sind spezielle Materialien zu beschaffen.
Die Stadt Nidda plant die Einrichtung eines Streuobstkindergartens. Um Kinder und Jugendliche mehr für das Thema Streuobstwiese zu begeistern, soll ein Streuobstkindergarten in Nidda initiiert werden.
Es muss das Ziel sein, die junge Generation für das Thema zu begeistern, um den Erhalt der Streuobstwiesen langfristig zu gewährleisten.
Fortbildungsmöglichkeiten für Erzieher* und Lehrer* bietet z.B. das MainÄppelHaus Lorberg in Frankfurt an:
https://www.mainaeppelhauslohrberg.de/index.php/lohrberg-erleben/veranstaltungskalender.html
8.11 Weitere Akteure
Hier werden Akteure genannt mit denen sich für Nidda bisher keine konkreten Anknüpfungspunkte für eine Zusammenarbeit ergeben haben, aber ein Erfahrungsaustausch sinnvoll wäre:
MainÄppelHaus: Streuobstzentrum auf dem Lohrberg bei Frankfurt
(https://www.mainaeppelhauslohrberg.de). Das MainÄppelHaus ist eine ehrenamtlich getragene Einrichtung, die diverse Unterstützer incl. Mainova, Fraport AG, Stadt Frankfurt hat.
Freundeskreis Eberstädter Streuobstwiesen e.V. (https://streuobstwiesen-eberstadt.de). In den Eberstädter Streuobstwiesen fördert der Freundeskreis seit 1995 in vielfältiger Form die Erhaltung des Streuobstes und die Vermittlung des Themas Streuobst.
9. Vernetzung
Die Vernetzung der bereits Aktiven kann die Arbeiten zur Erhaltung des Streuobstes erleichtern. Es ist aber eine Anbindung an die Verwaltung nötig, um bestimmte Aufgaben umzusetzen und ehrenamtliche Aktivitäten zu unterstützen.
9.1 Akteursgemeinschaft Streuobst
Durch die geplant starke Einbindung von Organisationen wie den Obst- und Gartenbauvereinen, den Naturschutzverbänden, etc. auf Basis des Ehrenamts sind zahlreiche Aufgaben auf viele Schultern verteilt. Eine Unterstützung durch die Stadt ist dennoch unumgänglich, denn mit der Umsetzung dieses Konzept sind unmittelbar auch verschiedene administrative Arbeiten verbunden.
Um die im Konzept festgehaltenen Maßnahmen nachhaltig in die Umsetzung zu bringen, bedarf es der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kooperationspartnern, wie den ortsansässigen Naturschutzverbänden, den Obst- und Gartenbauvereinen (z.B. Obst- und Gartenbauverein OberWiddersheim e.V.: https://www.obst-und-gartenbauverein.de/) und den Ortslandwirten. Auch eine Vernetzung mit überregionalen Organisationen, wie dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und dem Wetteraukreis sind wesentlich für den Erfolg bei der Umsetzung des Konzeptes.
Hierfür soll eine Interessengemeinschaft Streuobst ins Leben gerufen werden, die dem Austausch über das Thema und der Begleitung der Umsetzung des Konzeptes dient.
9.2 Koordinierende Stelle
Um interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Anlaufstelle zum Thema Streuobst bereitzustellen, gilt es in der Verwaltung eine Ansprechperson zu benennen, die Fragen und Hinweise entgegennimmt, Themen koordiniert und Inhalte an entsprechende Stellen weiterleitet. Der
Aufgabenbereiche bzw. die Stellensituation ist so zu gestalten, dass dies kontinuierlich möglich ist.
10. Finanzplanung
Externe Kosten
Der vorliegende Handlungsleitfaden setzt sich zum Ziel, die Streuobstwiesen in Nidda nachhaltig zu stärken, deren Erhalt zu fördern und zum Thema zu sensibilisieren. Hierzu wurden anhand der Themenschwerpunkte Einzelmaßnahmen formuliert.
Die Umsetzung einiger der im vorliegenden Konzept verankerten Maßnahmen ist mit Kosten verbunden. Diese Kostenpunkte sind entsprechend im Haushaltsplan der Stadt Nidda zu berücksichtigen. Es ist entsprechend eine Haushaltsstelle „Streuobstwiesenkonzept“ zu integrieren.
Eine Aufstellung der einzelnen Kostenpunkte sowie die Berechnung des Gesamtbudgets sind dem Kostenplan des Konzepts zu entnehmen (siehe Anhang, ändert sich mit der Umsetzung in den Folgejahren).
Kosten verursacht in den nächsten Jahren vor allem der Obstbaumschnitt kommunaler Bäume. Wo dies bei großem Pflegerückstand weder durch Ehrenamtliche, Bauhofmitarbeiter* noch Pächter* leistbar ist, muss eine Vergabe dieser Leistungen an externe Unternehmer* geplant werden.
Testweise sollte dies bereits im Winter 2023/2024 an einem städtischen Obstbaumbestand erfolgen.
Kosten verursacht auch eine mögliche Förderung des Schnitts privater Obstbäume (siehe 4. Finanzielle Unterstützung und Anhang zu 10. Finanzplanung.)
Eine abschnittweise Streuobst-Kartierung ist im Ablauf und Umfang abzustimmen und zu beschließen.
Interne Kosten
Interne Kosten fallen in der Verwaltung und im Bauhof an. Diese sind kaum zu kalkulieren und hängen vom Umfang der sich entwickelnden Aktivitäten ab. Soweit die personelle Ausstattung nicht ausreicht, macht sich dies allerdings in der Umsetzung des Konzeptes oder bei anderen Aufgaben bemerkbar. Das Streuobst bildete bisher keinen Schwerpunkt der Arbeit, weil verschiedene rechtlich verpflichtende oder politisch vorrangige Aufgaben keinen Spielraum ließen.
Anhang: Zusammenstellung von Informationen
Informationen zu 1.1 Obstbaumschnitt
Einfache Anleitungen zum Obstbaumschnitt mit Skizzen zusammenstellen.
Mögliche Anlaufstellen:
https://www.obst-und-gartenbauverein.de/index.php/aktivitaeten/termine
https://www.nidda.de/leben/infrastruktur/klima-umwelt-wasser/umwelt/misteln-undobstbaeume/#Bekaempfung
https://www.klimaenergie-frm.de/Nachhaltigkeit/Streuobst/Aktionskalender/
https://www.mainaeppelhauslohrberg.de/index.php/lohrberg-erleben/veranstaltungskalender.html
Fachinformationen - Hochstamm Deutschland e.V. (hochstamm-deutschland.de)
Gewerbliche Anbieter (Liste folgt)
Infos zu Misteln:
https://www.nidda.de/leben/infrastruktur/klima-umwelt-wasser/umwelt/misteln-und-obstbaeume/
bzw. Faltblatt:
https://www.nidda.de/leben/infrastruktur/klima-umwelt-wasser/umwelt/misteln-undobstbaeume/faltblatt-obstbaeume-und-misteln.pdf?cid=1op
Informationen zu 1.2 Pflanzung
Regionaltypische alte Sorten sind zu bevorzugen. Nach Beratung sind dabei möglicherweise bestimmte Sorten für verschiedene Standorte besonders geeignet. Eine Liste regional gepflanzter Sorten ist in der Anlage der Förderrichtlinie des Wetteraukreises zu finden:
In der weiteren Region gibt es mehrere empfehlenswerte Baumschulen:
Baumschule Köhler, Bruchköbel
https://www.baumschule-koehler.de/sortiment/eigene-obstbaeume/
Baumschule Rinn, Gießen:
https://www.rinnbaumschule.de/
Sortenliste:
https://www.rinnbaumschule.de/wp-content/uploads/2022/10/Obstsortenliste2017-1.pdf
Baumschule Engelhardt, Gießen:
https://baumschule-engelhardt.de/
Baumschule Leinweber, Niederkalbach
https://baumschule-leinweber.de/
Informationen zu 2. Verwertung des Obstes
Der Landschaftspflegeverband Naturschutzfonds Wetterau e.V. koordiniert die Verwertung von Bio-Äpfeln.
Nicht genutzte Streuobstflächen oder Erntegut können über eine Streuobstbörse angeboten werden.
Eine Streuobstbörse gibt es auf der Homepage des Regionalverbandes:
https://www.klimaenergie-frm.de/Nachhaltigkeit/Streuobst/Streuobst-B%C3%B6rse/
Streuobstwiesen-Börse MKK, GG und Wetterau:
https://www.streuobstwiesen-boerse.de/anzeigen/hes
[Link des Landes Hessen, Werbeseite, nicht intuitiv, wenig genutzt]
Auf verschiedenen Homepages werden mit unterschiedlichem räumlichen Bezug Keltereien und Brennereien aufgelistet. Für Nidda sind folgende Betriebe von Interesse:
Kelterei Nagel, Nidda-Eichelsdorf (auch Keltereibedarf): Apfelwein selbstgemacht ! - HOME (de.tl)
Kelterei Rapps
https://www.rapps.de/
Weidmann & Groh, Brennerei Friedberg-Ockstadt
https://weidmann-groh.de/
61zwoohundert Julia & Andreas Schneider GbR
http://www.61zwoohundert.de/
Informationen zu 3. Allgemeinen Unterstützung bei Pflege und Nutzung
Viele allgemeine Informationen sind beim Land Hessen zu finden.
https://umwelt.hessen.de/naturschutz/streuobstwiesenstrategie
dort verlinkt: Streuobstwiesen-Börse MKK, GG und Wetterau (s.o.)
Zur Sortenbestimmung gibt es in der Region folgende Pomologen:
Werner Nußbaum und Steffen Kahl, Ansprechpartner des Pomologen-Vereins Hessen
Pomologe Herr Schad, Naturschutzgruppe Stornfels sowie die Pomologen* in den verschiedenen Obst- und Gartenbauvereinen der Region.
Informationen zu 4. Finanziellen Unterstützung
Wetteraukreis: Streuobst: Obstbaumpflanzungen in Streuobstgebieten Förderrichtlinie:
https://wetteraukreis.de/fileadmin/user_upload/media/imperia/md/content/service/natur_landsch aft/Foerderrichtlinie_Streuobst_Endfassung.pdf
Online-Antrag:
https://ota-wetterau.de/form/151/
Online-Nachweis zur Auszahlung:
https://ota-wetterau.de/form/152/
Förderkulisse (mit Möglichkeit zur Nachmeldung/Ergänzung):
https://gis.wetterau.de/GISWetterau/synserver?project=Streuobst&x=493053&y=5576404.8097536 19&scale=300000&rotation=0&view=Streuobstkulisse&client=core&language=de
Die Verwaltung der Stadt Nidda erarbeitet in Abstimmung mit den Ehrenamtlichen eine Förderrichtlinie zum Obstbaumschnitt, die einen angemessenen Zuschuss zur Pflege von Bäumen verschiedenen Alters darstellt. Hier (im Anhang des Streuobst-Konzeptes) werden nach Beschluss der Förderrichtlinie die Bedingungen zur Antragstellung und Bezuschussung eingestellt. Ein erster Budget-Ansatz kann nur grob nach dem Bedarf privater Eigentümer abgeschätzt werden. In den kommenden Jahren muss dieser angepasst werden.
Fördermöglichkeit des Wetteraukreises
Beim Wetteraukreis besteht eine Möglichkeit, über sogenanntes Ersatzgeld eine Förderung zu erhalten. Förderfähig sind beispielsweise Entbuschung / Wiederherstellung von Streuobst mit Ersatzpflanzungen, einige Zeit Nachpflege entbuschter Flächen und Schnitt der Bäume. Übliche Förderhöhe ist 80 %, allerdings geht eine Zweckbindungsfrist von 30 Jahren mit der Förderung einher, dass bedeutet, dass die geförderte Maßnahme fortgesetzt/erhalten werden muss.
Das Antragsformular ist hier hinterlegt: Antrag Förderung Naturschutzprojekte
Fördermöglichkeit des Landes Hessen
Informationen zu den Förderungen des Landes Hessen
Informationen zu 5. Streuobst als Lebensraum
Interessante Links:
https://naturschutzfonds.wetterau.de/lebensraeume/streuobstgebiete
https://umwelt.hessen.de/naturschutz/streuobstwiesenstrategie
Informationen zu 8. Zielgruppen und Kooperationspartner
Lokale Vereine und Initiativen
- Obst- und Gartenbauverein Ober-Widdersheim e.V.
- Naturschutzgruppe Stornfels
- Initiativgruppe Ulfa
- Obst- und Gartenbauverein Borsdorf
- Naturschutzgruppe Ober-Lais
- Naturschutzgruppe Geiß-Nidda