Foto einer Streuobstwiese

Förderung

Fördermöglichkeiten

Förderungen des Wetteraukreises:

Der Wetteraukreis hat zum 01.01.2024 eine „Förderrichtlinie Streuobst“ in Kraft gesetzt, mit der die Pflanzung von Streuobst bis Ende 2024 gefördert wird:  

Förderrichtlinie:
https://wetteraukreis.de/fileadmin/user_upload/media/imperia/md/content/service/natur_landsch aft/Foerderrichtlinie_Streuobst_Endfassung.pdf  
Online-Antrag:
https://ota-wetterau.de/form/151/  
Online-Nachweis zur Auszahlung:
https://ota-wetterau.de/form/152/  
Förderkulisse (mit Möglichkeit zur Nachmeldung/Ergänzung):
https://gis.wetterau.de/GISWetterau/synserver?project=Streuobst&x=493053&y=5576404.8097536 19&scale=300000&rotation=0&view=Streuobstkulisse&client=core&language=de  

Beim Wetteraukreis besteht eine weitere Möglichkeit, über sogenanntes Ersatzgeld eine Förderung zu erhalten. Förderfähig sind beispielsweise Entbuschung / Wiederherstellung von Streuobst mit Ersatzpflanzungen, einige Zeit Nachpflege entbuschter Flächen und Schnitt der Bäume. Übliche Förderhöhe ist 80 %, allerdings geht eine Zweckbindungsfrist von 30 Jahren mit der Förderung einher, dass bedeutet, dass die geförderte Maßnahme fortgesetzt/erhalten werden muss. 

Das Antragsformular ist hier hinterlegt: Antrag Förderung Naturschutzprojekte


Fördermöglichkeiten des Landes Hessen

 Die Fördermöglichkeiten des Landes Hessen im Rahmen der Hessischen Streuobststrategie, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der hessischen Streuobstbestände dient, sind in diesem Flyer und hier aufgeführt.