Rückstausicherung
Rückstausicherung
Bei besonders starkem Regen ist die Kanalisation nur bedingt in der Lage, diese Wassermenge schadlos abzuleiten. Hierdurch kann es zu Wasserschäden an und in den Wohngebäuden kommen. Nach Unwettern mit kurzfristig auftretenden, starken Niederschlägen, aber auch bei Regen geringerer Intensität mit längerer Dauer, ist es daneben in den letzten Jahren immer wieder zu Überflutungen von einzelnen Kellern und Souterrainwohnungen über die Kanalhausanschlüsse gekommen.
Hauptursache für Kellerüberflutungen sind fehlende, nicht funktionierende oder auch falsch eingebaute Rückstausicherungen. Leider tragen auch bauliche Mängel an den Hausanschlüssen und Grundleitungen der Häuser zu den nassen Kellern bei.
Als Rückstau bezeichnet man den Fall, dass das Abwasser vom Haus nicht mehr in den öffentlichen Kanal abgeleitet werden kann oder das Wasser aus dem Kanal in tieferliegende Teile des Hauses zurückdrückt.
Grundsätzlich kann Rückstau immer auftreten. Er wird beispielsweise hervorgerufen durch Starkregen, Verstopfungen, Pumpenausfall, Hochwasser, Kanalspülungen etc. Von Rückstau betroffen sind alle Entwässerungsanschlüsse, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden und eine Öffnung haben. Die Rückstauebene ist die Gelände- bzw. Straßenoberkante über dem eigenen Hausanschluss.
Nach § 8 Absatz 10 der Entwässerungssatzung des Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) hat sich jeder Anschlussberechtigte gegen etwaigen Rückstau aus der öffentlichen Abwasseranlage in die angeschlossenen Grundstücke selbst zu schützen.
Es gibt zwei prinzipiell verschiedene Varianten sich gegen Rückstau zu sichern: Durch den Einbau einer Abwasserhebeanlage oder eines Rückstaudoppelverschlusses bzw. einer Rückstausicherung außerhalb des Gebäudes. Die Installation ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, der Art der Ablaufstelle, der Abwasserart, der Lage des Kanals, den technischen Vorschriften etc.
Allein der Einbau einer Rückstausicherung ist nicht ausreichend, es bedarf in jedem Fall einer regelmäßigen Wartung (i.d.R. zweimal jährlich) und Inspektion.