Quelle Ersterwähnung
Quelle der Ersterwähnung
Die Ortsbezeichnung „in Nitaha“ wird anlässlich einer Schenkung an das Kloster Fulda beurkundet und datiert in die Amtszeit des Abtes Ratgar (802-817). Da damals nicht das genaue Ausstellungsdatum der Urkunden überliefert wird, legt man historisch korrekt das letzte Amtsjahr, also 817, für das Jubiläum zugrunde
In der ersten Zeile, linke Spalte findet man den Namen nyttaha
Codex Eberhardi
" Wie alle Texte, die nur in den ´Summarien´ des Mönches Eberhard aus der Mitte des 12. Jahrhunderts überliefert sind, ist die oben gezeigte Quelle undatiert. Eberhard hatte sich zur Vorlage die unter Abt Hraban angelegten Cartulare genommen, die das Urkundenmaterial nach Gauen ordneten, als chronologische Gliederung dann aber nicht das Ausstellungsdatum der Urkunden, sondern bloß die Amtszeit des Abtes berücksichtigen. Die Grenzen dieser Abbatiate (Amtszeit eines Abtes) mit hinreichender Sicherheit festzustellen ist äußerst schwierig. Edmund E. Stengel hat in seiner maßgeblichen Untersuchung über die Cartulare gleichwohl feststellen können, das im Wetterau-Cartular mit Sicherheit die Einträge Nr. 174 bis 183, also auch die hier interessierende Nr. 176, in die Zeit des Abtes Radgar (802-817) gehören. Die Ersterwähnung Niddas ist also auf die Zeit von 802 bis 817 zu datieren"
Aus: Nidda - Die Geschichte einer Stadt und ihres Umlandes
Hrg. Ottfried Dascher und Reinhard Pfnorr - Verlag Niddaer Heimatmuseum 2003
hier: Die fuldische Mark in der Wetterau - Ulrich Hussong - S. 10
Ditnoth übereignet in Nidda Güter dem Heiligen Bonifatius und 3 Hörige
Quellendokument: Codex Eberhardi
Hessisches Staatsarchiv Marburg - K 426 Bl. 112 u
Signatur: Urkunde CE_2_112v