Feuerwehrhaus - Neubau in Ober-Lais
Daher hat die Stadt Nidda im Rahmen einer Machbarkeitsstudie verschiedene Standortalternativen prüfen lassen. Die Studie hat zum Ergebnis, dass der Standort in Ober-Lais am besten für einen Feuerwehrhaus-Neubau geeignet ist. Für den Neubau ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nidda durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain notwendig.
Die Kommune Nidda stellt den dazugehörigen Bebauungsplan im Parallelverfahren auf. Konkret ist es erforderlich, im Flächennutzungsplan die derzeitige „Grünfläche“ (ca. 0,5 ha) in „Fläche für Gemeinbedarf – Feuerwehr“, „Fläche für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge – Ruhender Verkehr (Parkplatz)“ und in „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft – Kompensationsfläche“ zu ändern.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Er liegt im Süden des Stadt teils Ober-Lais und nördlich des Friedhofs bei Unter-Lais. Im Westen des Geltungsbereichs verläuft die Kreisstraße 199 (Wetteraukreis) mit separiertem Radweg und einer Baumallee, im Osten schließt der Laisbach an den Bereich an. Das Umfeld ist im Wesentlichen durch Grünland und Ackerflächen geprägt. Der Entwurf zu dem oben genannten Verfahren wird mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 3. Dezember 2024 bis einschließlich 9. Januar 2025 im Internet auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung abrufbar.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRhein Main, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während unserer Öffnungszeiten montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich aus. Wir weisen darauf hin, dass die Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain vom 21. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen ist.
Außerdem sind die Unterlagen zu den Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellung nahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an:
beteiligung@region-frankfurt.de
oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten
www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren.
Bei Bedarf können diese aber auch postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547 gerichtet werden.
Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069 2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben. Weitere Informationen:
ridder@region-frankfurt.de - Tel. 069 2577163