Änderung bei Kinderreisepass !
Für alle Eltern ist es wichtig zu wissen, dass seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer grundsätzlich gültig.
Aus diesem Grund können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von 6 Jahren beantragen. Grundsätzlich ist bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis und bei Reisen außerhalb der Europäischen Union ein Reisepass notwendig.
Die genauen Einreisebestimmungen für das Reiseziel sind bei dem jeweiligen Auswärtigen Amt zu erfragen (z.B. Website, telefonisch).