Rathaus-Front-Herbst-2022

Schöffenwahl 2023 für die Jahre 2024 - 2028
Bewerbungen jetzt einreichen

Die Amtszeit der derzeitigen Schöffinnen und Schöffen endet im Dezember 2023.

Daher werden neue Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt gesucht.

Bewerbungen werden ab sofort angenommen und können bis spätestens 07. Juni 2023 bei dem Magistrat der Stadt Nidda unter Verwendung eines Bewerbungsformulars eingereicht werden.

Was macht ein Schöffe?
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.

Wer kann Schöffe werden?
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Nidda mit Hauptwohnsitz wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.

Information und Bewerbung
Nähere Informationen über die Schöffentätigkeit, die Voraussetzungen, die Anzahl der Einsätze und zu vielen Fragen aus der Praxis sind im Internet unter http://www.schoeffenwahl.de abrufbar.