Der Frühling ist da - Stadt Nidda macht auf Pflichten der Straßenreinigung aufmerksam
Der Frühling ist da: Bunte Blumen, blühende Büsche, Hecken und Felder sowie Bäume in frischem Grün und saftige Wiesen verschönern die Landschaft und unsere Stadtteile.
Damit einhergehend sprießt und wächst ebenfalls das „Unkraut“ auf Gehwegen und in Straßenrinnen. Nach der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Nidda sind insbesondere Grundstückseigentümer verpflichtet, die an ihren Anwesen vorbeiführenden Fahrbahnen, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, Parkplätze, Gehwege und Böschungen oder ähnliches mindestens einmal wöchentlich zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst die Entfernung aller nicht auf die Straße gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat jeglicher Art.
Darüber hinaus ist auch darauf zu achten, dass die Bepflanzung auf dem privaten Grundstück nicht in den öffentlichen Bereich (Gehweg oder Fahrbahn) hineinragt oder gar die Sicht auf Verkehrszeichen behindert.
Für alle sichtbar gibt es jedoch Grundstückseigentümer, die der Verpflichtung zur Straßenreinigung und zum Rückschnitt der Bepflanzung bis zur Grundstücksgrenze nicht nachkommen. Im Sinne einer sauberen und attraktiven Stadt bittet die Stadtverwaltung Nidda darum, dass Reinigungs- und Pflegemaßnahmen zeitnah und regelmäßig ausgeführt werden. Gekehrte und von Unkraut befreite Straßenrinnen unterstützen zudem bei Starkregenereignissen einen besseren Abfluss des anfallenden Oberflächenwassers.
Vorsorglich weißt die Stadtverwaltung Nidda darauf hin, dass Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung mit einer Geldbuße geahndet werden können. Entsprechende Kontrollen erfolgen fortlaufend im gesamten Stadtgebiet.