Rathaus-Front-Herbst-2022

Temporäre Schließung der KFZ-Zulassungsstelle im Rathaus Nidda 

Er weist darauf hin, dass zum 1. Oktober eine neue Mitarbeiterin eingestellt wird, die aber zunächst beim Wetteraukreis entsprechend geschult werden muss. Weitere zwei Mitarbeiterinnen beginnen dann am 01.12.2023, so dass sich ab November die Situation nach und nach wieder normalisieren wird.

Niddas Bürgermeister Thorsten Eberhard nutzt die Gelegenheit, um auf die digitalen Angebote bei der Zulassung, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen hinzuweisen.

Durch die Einführung der Stufe 4 des bereits seit 2015 laufenden Projektes „internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) werden nun auch juristische Personen eingebunden. Folgende sogenannte Standardvorgänge sind seit dem 1. September 2023 sowohl für natürliche (private) als auch für juristische Personen möglich:

  • Neuzulassungen
  • Tageszulassungen
  • Wiederzulassungen
  • Umschreibungen von Gebrauchtfahrzeugen
  • Adressänderungen bei einem Wohnortwechsel innerhalb und außerhalb des Wetteraukreises
  • Abmeldungen
  • Fahrzeuge können zudem mit einem E-, H- und Saisonkennzeichen zugelassen werden.

Nach Abschluss des Verfahrens ist die sofortige Inbetriebsetzung (sofortiges Losfahren) des Fahrzeuges und für mindestens zehn Tage möglich, bis die Zulassungsdokumente und Plaketten von der Zulassungsbehörde per Zustellungsurkunde übersandt wurden. Hierzu wird ein Zulassungsbescheid für 30 Minuten als Download im Portal bereitgestellt, der bis zum Erhalt der Unterlagen und Dokumente als Nachweis der Zulassung gilt.

Im Rahmen von Abmeldungen ist keine Identifizierung mehr notwendig. Danach können Fahrzeuge durch Freilegen der verdeckten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten auf den Kennzeichen im Portal abgemeldet werden.

Auch das Vertrauensniveau hinsichtlich der Identifizierung wurde angepasst. Demnach können sich Privatpersonen neben dem elektronischen Personalausweis auch mittels des ELSTER-Zertifikats der Finanzverwaltung ausweisen. Für juristische Personen erfolgt dies ebenso durch ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat. Firmen und Zulassungsdienstleister mit mehr als 500 Vorgängen pro Jahr können sich gegen Gebühr als Großkunde beim Kraftfahrt-Bundesamt registrieren und über eine Schnittstelle vereinfacht Zulassungsanträge stellen. Weiterhin nicht im Verfahren inbegriffen sind Fahrzeuge, die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind, wie beispielsweise Leichtkrafträder.