Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Vorgezogene Neuwahlen
Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 27. Dezember 2024 den Bundestag aufgelöst und vorgezogene Neuwahlen auf den 23. Februar 2025 terminiert. Die vorgezogene Neuwahl führt zu verkürzten Fristen, die per Verordnung von der Bundesinnenministerin erlassen wurden. Diese Fristen betreffen die Aufstellungsverfahren für die Wahlvorschläge und damit auch den Briefwahlzeitraum.
Briefwahl/Wählen mit Wahlschein
Wenn Sie wahlberechtigt sind und Ihr Hauptwohnsitz in Nidda ist, können Sie ab sofort schriftlich, auch durch E-Mail oder mündlich im Bürgerservice, Briefwahlunterlagen beantragen.
Online-Antrag auf Briefwahl
Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nidda mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen:
- Die Wählerverzeichnis-Erstellung erfolgte am 13. Januar 2025. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 2. Februar 2025 fertig sein.
- Die Wahlunterlagen sind eingetroffen, es kann nun vor Ort im Rathaus, Bürgerservice gewählt werden. Zudem werden jetzt die Briefwahlunterlagen zeitnah verschickt.
Informationen erhalten Sie bei
G. Castellano
Tel: 06043 8006-162
E-Mail: wahlen@nidda.de
![Grafik Wahlkreuz](https://www.nidda.de/rathaus/kommunalpolitik/wahlen/bundestagswahl-2025/wahl-4.jpg?resize=75e01c:380x250c&cid=6aa.dhua)