Rathaus Gebäude

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unseren Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.nidda.de und wurde am 04. Oktober 2023 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das eingesetzte Content-Management-System Ionas 4 der Firma Chamaeleon AG (technischer Dienstleister) erfüllt den vorgeschriebenen BITV 2 Standard.

Um den Zugang und das Bedienen für eine Vielzahl von Nutzern mit verschiedenen Handicaps zu ermöglichen und zu erleichtern, bietet diese Internetseite folgende Möglichkeiten an:

Textgröße: Die Ansicht der Internetseiten lässt sich mit den Tasten STRG und + (plus, ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Mit STRG und - (minus, ebenfalls ganz rechts auf dem Nummernfeld) wird der Text wieder kleiner (teilweise kann es durch eine starke Anzeigenvergrößerung zu Überlagerungen von Inhalten kommen).

Vorlesen lassen: Mit entsprechenden Programmen lassen sich die Inhalte dieser Internetseite vorlesen. Wir sind bemüht Bilder und Grafiken mit ALT-Texten zu versehen. Diese werden ebenfalls von den Programmen erkannt und ausgegeben.

Navigation mit der Tastatur: Als Alternative zur Maus-Steuerung kann die Navigation über die Tastatur erfolgen. Hierfür nutzen Sie die Tabulator-Taste.

Kontrast: Texte, Navigationsbuttons und Bedienelemente enthalten einen hohen Kontrast.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die Hauptfunktionalitäten unserer Internetseite in leichter und bürgernahen Sprache ist aktuell in Vorbereitung
  • Nicht alle verlinkten PDF-Dokumente, sowie Dokumente in anderen Dateiformaten (z.B. Word) sind vollständig barrierefrei
  • Nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten (z.B. interaktive Karten, eingebettete Videos oder Module von Drittanbietern) können aktuell vollständig barrierefrei gestaltet werden

Die Stadt Nidda und die Chamaeleon AG verstehen Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess und werden das Internetangebot mit Blick auf Barrierefreiheit fortlaufend prüfen und optimieren. Aktuell ist es uns nicht möglich alle Inhalte gänzlich barrierefrei zu gestalten, da dies gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

 

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Internetseite auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, treten Sie bitte über das Kontaktformular in der Fußzeile mit uns in Verbindung.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de