Rathaus Gebäude

Beglaubigungen

Beglaubigung von Kopien

Die Vorlage der Original Dokumente ist zwingend erforderlich. 

Falls Farbkopien beglaubigt werden sollen, müssen die Originale in Verbindung mit den Farbkopien vorgelegt werden. 

Kosten: beglaubigte Kopien/Abschriften zwischen 3 und 6 €

Beglaubigung von Unterschriften

Die betreffende Person muss mit Personalausweis persönlich erscheinen und die zu beglaubigende Unterschrift vor dem Sachbearbeiter leisten.

Hinweis: Nicht bei allen Angelegenheiten kann eine amtliche Beglaubigung durchgeführt werden!

Unterschriftsbeglaubigungen 6 €

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Eine Abschrift der Personenstandsurkunden (Geburts- Ehe- und Sterbeurkunden) erhalten Sie beim registerführenden Standesamt und können nicht von uns beglaubigt werden.

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