Beglaubigungen
Beglaubigung von Kopien
Die Vorlage der Original Dokumente ist zwingend erforderlich.
Falls Farbkopien beglaubigt werden sollen, müssen die Originale in Verbindung mit den Farbkopien vorgelegt werden.
Kosten: beglaubigte Kopien/Abschriften zwischen 3 und 6 €
Beglaubigung von Unterschriften
Die betreffende Person muss mit Personalausweis persönlich erscheinen und die zu beglaubigende Unterschrift vor dem Sachbearbeiter leisten.
Hinweis: Nicht bei allen Angelegenheiten kann eine amtliche Beglaubigung durchgeführt werden!
Unterschriftsbeglaubigungen 6 €
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Eine Abschrift der Personenstandsurkunden (Geburts- Ehe- und Sterbeurkunden) erhalten Sie beim registerführenden Standesamt und können nicht von uns beglaubigt werden.