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Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen


Unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises kann jeder Bürger, der am Wahltage verhindert ist, die Briefwahlunterlagen im Bürgerservice beantragen. Der hierfür erforderliche Wahlschein wird direkt ausgestellt und ist gebührenfrei.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Sie können den Wahlschein auch online beantragen:

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