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Fundkatzen

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Bitte melden Sie sich umgehend bei folgender E-Mail-Adresse, sollten Sie Eigentümer/in einer der hier aufgeführten Katzen sein:

Laut § 4 Abs. 3 Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Nidda kann die zuständige Behörde oder ein beauftragter Dritter die Unfruchtbarmachung, Kennzeichnung und Registrierung sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden notwendige Maßnahmen durchführen lassen, falls die Haltungsperson einer in Obhut genommenen Katze nicht innerhalb von 72 Stunden identifiziert und erreicht wird.

Folgende fortpflanzungsfähige Katzen ohne Kennzeichnung oder Registrierung wurden uns gemeldet: 

Layout 1