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Fundkatzen

Fundkatzen

Laut § 4 Abs. 3 Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Nidda kann die zuständige Behörde oder ein beauftragter Dritter die Unfruchtbarmachung, Kennzeichnung und Registrierung sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden notwendige Maßnahmen durchführen lassen, falls die Haltungsperson einer in Obhut genommenen Katze nicht innerhalb von 72 Stunden identifiziert und erreicht wird.

Folgende fortpflanzungsfähige Katzen ohne Kennzeichnung oder Registrierung wurden uns gemeldet: 

Muster







Körperlänge: Unbekannt

Gewicht: 8,6 kg

Alter: Zwischen 5 und 10 Jahren

Funddatum und Uhrzeit: 30.10.2024, 10:00 Uhr

Fundort: Zwischen Ulfa und Stornfels

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