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Unterlagen

Welche Unterlagen werden für eine Gewerbeanmeldung benötigt

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach Tätigkeit und Rechtsform:

a) 

Die häufigste Form ist das Einzelunternehmen, d.h. der Gewerbetreibende meldet das Gewerbe auf seinen Namen an. In diesem Fall müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mitbringen (Bürger aus nicht EU-Mitgliedsstaatenbenötigen zusätzlich den Aufenthaltstitel). Die Firmenbezeichnung setzt sich aus dem Vor- und Nachnamen zusammen.

b)

Bei der Anmeldung einer GbR ist es erforderlich, dass alle zur GbR gehörenden Gesellschafter ihr Gewerbe separat anmelden und den Verbund untereinander darlegen. Eine individuelle Firmenbezeichnung kann durch die Gesellschafter gewählt werden.

c)

Wenn Sie eine eingetragene Firma sind, reichen Sie bitte die entsprechende Handelsregistereintragung des Amtsgerichtes ein. Je nach Art der Firma sind die benötigten zusätzlichen Unterlagen unterschiedlich. Daher ist es auch hier sinnvoll, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir genau auf Ihren speziellen Fall eingehen können.

d)

Bei Gewerbetreibenden aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat werden der gültige Pass und der Aufenthaltstitel benötigt. Diese Aufenthaltserlaubnis darf keinen Sperrvermerk enthalten, indem Ihnen die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verboten ist.

e) 

Bei der ausgeübten Tätigkeit ist es vor allem wichtig, ob es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, z.B. der Betrieb einer Gaststätte, der Betrieb einer Spielhalle, die Ausübung eines Bewachungsgewerbes, die Immobilienvermittlung, die Arbeitnehmervermittlung und einige andere Gewerbe. Bei diesen Tätigkeiten müssen Sie zusätzlich die entsprechende Erlaubnis einreichen, da Sie ohne diese Erlaubnis das Gewerbe nicht beginnen dürfen.

Welche ERLAUBNIS notwendig ist und von wem Sie diese erhalten, finden Sie HIER

 

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