Rathaus Gebäude

Weiteres

Welche gewerberelevanten Unterlagen können Sie noch bei uns beantragen/erhalten?

 

Für verschiedene Erlaubnisse oder auch zur Vorlage bei Arbeitgebern benötigen Sie teilweise einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Diesen erhalten Sie beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes, bzw. wenn Sie eine Firma sind, beim Gewerbeamt am Geschäftssitz Ihrer Firma.

Gewerbezentralregisterauszug

Folgende Unterlagen werden zur Beantragung benötigt:

• gültiger Personalausweis oder Pass,
   bei Bürgern aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten  zusätzlich der Aufenthaltstitel

• bei Firmen der aktuelle Handelsregisterauszug

• Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 € mit Karte

• Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde, falls der Auszug für die Erteilung
   einer Erlaubnis bei einer Behörde benötigt wird.

Wichtig: Den Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich beantragt werden. Der Antrag wird  vom Bürgerservice Nidda zum Bundesamt für Justiz nach Bonn gesandt. Nach ca. 10 - 14 Tagen erhalten Sie bzw. die Behörde, für deren Erlaubnis Sie die Unterlagen benötigen, dann den entsprechenden Auszug direkt aus Bonn. 

Führungszeugnis

 • gültiger Personalausweis oder Pass,
    bei Bürgern aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten zusätzlich der Aufenthaltstitel

• Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 € mit Karte

Ebenso wie bei dem Gewerbezentralregisterauszug erfolgt die weitere Bearbeitung in Bonn und nimmt ca. 10-14 Tage in Anspruch.

Gaststättenerlaubnis

Der Betrieb von Gaststätten nimmt eine Sonderstellung ein, da er entsprechend des Hessischen Gaststättengesetzes nicht mehr erlaubnispflichtig ist, jedoch wie die erlaubnispflichtigen Gewerbe vom positiven Ergebnis einer Zuverlässigkeitsprüfung abhängig ist. Da die Unterlagen, die Sie dafür benötigen, sehr umfangreich sind und sich im Einzelfall auch unterscheiden, ist es in diesem Fall unbedingt erforderlich, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen. Nur so können wir Sie individuell beraten.

Das gleiche gilt für Spielhallenerlaubnisse, Bewachungserlaubnisse, Versteigerererlaubnisse und Reisegewerbekarten.

Auskünfte aus dem Gewerberegister

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register.

Einfache Gewerberegisterauskunft

Die Übermittlung der einfachen Auskunft umfasst die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

Erweiterte Gewerberegisterauskunft

An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.

Die Verwaltungsgebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 10,00 €.

Diese legen Sie Ihrer Anfrage bitte als Verrechnungsscheck bei oder überweisen den Betrag vorab auf eines der Konten der Stadt Nidda.

Sparkasse Oberhessen Konto 151000029 BLZ 518 500 79
IBAN: DE83 5185 0079 0151 0000 29; BIC: HELADEF1FRI

oder

VR Bank Main-Kinzig-Büdingen Konto 7006446 BLZ 506 616 39
IBAN: DE34 5066 1639 0007 0064 46; BIC: GENODEF1LSR

Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck den betreffenden Gewerbetreibenden an.

------------------------------------------------------------------------------------------------

> zurück zur Übersicht Gewerbe-Infos