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Wer

Wer muss ein Gewerbe anmelden

Grundsätzlich muss jeder ein Gewerbe anmelden, der eine auf Gewinnerzielung gerichtete, selbständige Tätigkeit auf Dauer ausübt.

Ausnahmen:

  1. Tätigkeiten in der Urproduktion , d. h. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau und ähnliches
  2. Freie Berufe, d.h. wissenschaftliche, schriftstellerische und künstlerische Tätigkeiten bzw. Dienstleistungen die eine höhere Bildung (abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium) erfordern, beispielsweise (Rechtanwälte, Notare Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ärzte, Heilpraktiker)
  3. Auch bloße Nutzungs- und Verwaltungstätigkeiten bei eigenem Vermögen unterliegen nicht der Anmeldung.

Grundvoraussetzung für die Gewerbeanmeldung ist, dass sich das Gewerbe in der Kernstadt Nidda oder einem der Stadtteile befindet, da sich die Zuständigkeit des Gewerbeamtes nach der Anschrift der Betriebsstätte richtet.

 

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