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Gewerbezentralregister - Auszüge

Gewerbezentralregister - Auszüge


Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität (Personalausweis, Reisepass/Pass). Soll der Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei einer Behörde vorgelegt werden, sind vom Antragstellenden der genaue Verwendungszweck und die genaue Anschrift , ggf. mit Abteilungsbenennung dieser Behörde, anzugeben. 

Gebühr: 13 €.

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

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