Kirchenaustritt
Kirchenaustritt
Die Kirchensteuerpflicht wird durch den Austritt aus der Kirche mit Ablauf des Austrittsmonats beendet. Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies seit dem 1. März 2017 gegenüber der Gemeinde, in deren Gebiet Sie aktuell mit Hauptwohnung gemeldet sind, erklären.
Die Gebühr beträgt 30,00 Euro. Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Die Gemeinde übermittelt die Änderung der Religionszugehörigkeit an eine Datenbank der Finanzverwaltung. Die Arbeitgeber verwenden die dort gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) als Grundlage für den Kirchensteuerabzug, ggf. wird zu Unrecht einbehaltene Kirchensteuer rückwirkend erstattet. Die Information über die Beendigung der Kirchensteuerpflicht wird auch in der Datenbank für den Einbehalt der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer berücksichtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass