Untersuchungsberechtigungsscheine
Untersuchungsberechtigungsscheine
Persönliches Erscheinen oder Ausweis der betreffenden Person (nur für Jugendliche unter 18 Jahren). Bei Ausstellung für die Nachuntersuchung ist ein Nachweis des Arbeitgebers zu erbringen, dass das Ausbildungsverhältnis noch besteht.
Eine Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheines kann zudem postalisch erfolgen. Hierfür bedarf es einem schriftlichem Antrag sowie eine unterschriebene Ausweiskopie von dem Antragssteller. Der Antragssteller kann die betroffene Person oder einer der gesetzliche sorgeberechtigtem Elternteil sein.