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Kfz-Zulassung

KFZ-Zulassungsstelle

Um Ihre Anliegen in der Zulassungsstelle erledigen zu können, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. 

Termine können bequem telefonisch oder online vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren. Eine Bezahlung mit Bargeld ist nicht möglich.


Fahrzeuge aus dem Ausland und Leichtkrafträder

Die Zulassung von Neu-Fahrzeugen aus dem Ausland und Re-Importen sowie von Leichtkrafträder "125ern" mit Betriebserlaubnis (ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erfolgt ausschließlich in der Kreisverwaltung in Friedberg oder der Außenstelle in Büdingen.

Internetbasierte Zulassungsvorgänge (i-kfz)

Natürliche und juristische Personen können Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln.

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Weitere Online-Dienste

> Wunschkennzeichen
> Zufallskennzeichen
> Abfrage Zulassungsbescheinigung Teil II

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Hessenfinderleistungen in der Kfz-Zulassungsstelle

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