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Aufgaben

Kfz-Zulassung Nidda - Aufgaben

Folgende Gebrauchtfahrzeuge müssen vorgefahren werden:

  1. Gebrauchtfahrzeuge mit einem Zeitwert von über 30.000 €, bei denen es sich um einen Halterwechsel mit gleichzeitigem Wechsel des Zulassungsbezirkes handelt und die HU länger als sechs Monate zurück liegt. Liegt die letzte HU unter 6 Monaten, so ist keine Identifizierung nötig. 
  2. Diese 30.000 € - Zeitwert-Regelung betrifft auch gebrauchte Fahrzeuge neueren Datums, bei denen noch keine Hauptuntersuchung erforderlich war.


>> Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
>>
Umschreibung (Halterwechsel)
>>
Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel
>>
Wiederzulassung auf denselben Halter
>>
Saison-Kennzeichen
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Umkennzeichnung
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Oldtimer-Kennzeichen
>>
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
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Kurzzeitkennzeichen
>>
Ausfuhrkennzeichen
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Technische Änderung
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Verlust / Diebstahl von Fahrzeugpapieren/ Kennzeichen
>>
Ersatzschild (defekt)
>>
Feinstaubplakette


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